Geld geht nicht zurück

Impfprämie für Gemeinden darf umgewidmet werden

Politik
17.11.2022 14:27
Porträt von krone.at
Von krone.at

Die Gemeinden dürfen vom Bund eigentlich für Impfkampagnen im Herbst zur Verfügung gestelltes Geld nun für andere Zwecke verwenden und müssen es nicht zurückzahlen. Ein entsprechender Beschluss des Nationalrats macht das möglich, denn mit Abschwächen der Pandemie wurde die Zweckwidmung der Zahlungen mehr und mehr infrage gestellt. Im April wurden dafür 75 Millionen Euro in die Hand genommen.

Die bereits an die Kommunen ausbezahlte finanzielle Zuwendung war nach Gemeindegröße aufgeschlüsselt und eigentlich zweckgewidmet. Pro Einwohner gab es bis zu neun Euro. Voraussetzung: Die kommunale Impfprämie musste für Kampagnen verwendet werden. Ansonsten wäre die Summe zurück an den Bund gegangen.

Gelder fließen noch einmal
Am Dienstag wurde in der Budgetsitzung des Nationalrats aber die Bremse gezogen. Zudem ging man noch weiter: Jene Gemeinden, die das Geld bereits für eine organisierte Impfkampagne ausgegeben haben, erhalten diese Summe noch einmal vom Bund. Allerdings müssen dafür Rechnungen und Belege bei der Bundesbuchhaltungsagentur eingereicht werden.

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