„Krone“-Ombudsfrau

Neue Einbahn: Rollstuhlfahrer auf Hilfe angewiesen

Ombudsfrau
15.11.2022 06:00

Eine neue Einbahnregelung in Wien-Währing bringt Anrainer Wolfgang S. gehörig in die Bredouille. Der Rollstuhlfahrer ist beim Einsteigen in sein Auto nun auf fremde Hilfe angewiesen.

Die Straße, in der Wolfgang S. wohnt, ist die steilste im Grätzel. Ausgerechnet sie ist nun eine Einbahn bergauf. „Das Einsteigen in mein jetzt immer bergauf stehendes Auto, das ich für die Fahrten zu notwendigen Therapien brauche, ist für mich ohne fremde Hilfe nicht möglich“, schildert er. 

Parkplatz auf der rechten Fahrbahnseite
Vor dem Winter fürchtet Herr S. sich besonders, da er auf der rechten Fahrbahnseite wohnt und logischerweise auch seinen Behindertenparkplatz hat. Zum Einsteigen muss er mit dem Rollstuhl um sein Auto herumfahren. Das wird bei winterlichen Verhältnissen schwierig bis unmöglich werden. Je nachdem wie viel Schnee der Schneepflug zur Seite bzw. neben das Auto geschoben haben wird.

Verkehrsberuhigung in 30 km/h Zone?
Das Argument des Bezirks für die Notwendigkeit dieser neuer Verkehrsführung kann Herr S. schwer nachvollziehen: „Man begründet dies damit, dass der Verkehr beruhigt werden soll. Seit Jahren gilt in unserem Grätzel ohnehin eine 30 km/h-Beschränkung.“ Mit seinem Anliegen, die neue Einbahnregelung noch einmal zu überdenken, ist er bei der Stadt Wien abgeblitzt. Auch die Anfrage der Ombudsfrau konnte in diesem Fall nichts bewirken.

Stadt bleibt stur
LDie Einbahnführung sei festgelegt worden, um so eine sinnvolle Verkehrslösung für den gesamten gegenständlichen Bereich zu erzielen. Es sei die bestmögliche Option ausgewählt und umgesetzt worden. Herr S. und andere betroffene Personen könnten sich aber an die Stadt wenden und sich bestehende Behindertenparkplätze anpassen bzw. einrichten lassen. Ok. Aber soll Herr S. dann mit seinem Rollstuhl zur Wohnung fahren, wenn er irgendwo in der Umgebung einen ebenen Parkplatz bekommt?

Volksanwaltschaft prüft
Da dieses Angebot vielleicht gut gemeint ist, aber eher nicht zielführend ist, hat Herr S. sich nun die Volksanwaltschaft gewandt. Diese prüft derzeit seine Beschwerde. Wir werden weiter berichten.

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