Nach Mordurteil:

Staatsanwältin fordert lebenslange Haftstrafe

Salzburg
11.11.2022 13:00

Direkt nach der Urteilsverkündung am Dienstagnachmittag (20 Jahre Haft, nicht rechtskräftig) hat der mutmaßliche Mörder Berufung angekündigt. Die Staatsanwaltschaft zieht nach. Das Verfahren geht jetzt an das Höchstgericht.

Es war zweifelsfrei ein brutaler Mord, entschieden die Geschworenen einstimmig am Dienstagnachmittag im Salzburger Landesgericht. Zu 20 Jahren Haft ist der mutmaßliche Mörder von Eleonore A. (81) nicht rechtskräftig verurteilt worden. Der angeklagte Salzburger (62) bestritt bis zuletzt den Vorwurf - er kündigte auch direkt nach der Urteilsverkündung Rechtsmittel an: nämlich Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde. Nun zieht die Staatsanwaltschaft nach und legt ebenfalls Berufung ein, bestätigt Gerichtssprecher Peter Egger auf „Krone“-Nachfrage: „Eine Berufung seitens der Staatsanwaltschaft ist bei Gericht bereits eingelangt.“ Aufgrund der „besonderen Brutalität“ fordert die Anklägerin die Höchststrafe, also lebenslänglich, heißt es von der Salzburger Staatsanwaltschaft. Zur Erinnerung: Mit 28 Messerstichen ist das Opfer getötet worden - die Anklägerin sprach beim Prozess von einem „Overkill“.

Der Mord-Akt wandert nun jedenfalls zum Obersten Gerichtshof, der auf etwaige Rechtsfehler prüfen wird. Danach, sofern das Urteil nicht aufgehoben wird, entscheidet das Oberlandesgericht Linz über die Höhe der Strafe.

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