Nur mehr den Kopf schütteln über das Tiroler Grundverkehrsgesetz kann der Innsbrucker Rechtsanwalt Hansjörg Mader. Der Grund: Der Jurist befasste sich mit einem Fall in einem Dorf im Oberinntal. Seine Klientin besitzt dort ein Grundstück samt Haus. Die Besitzerin darf die Hälfte nicht an ihren Bruder übertragen. Beide sind Schweizer, leben aber seit der Geburt in Tirol.
„Sie hat diese Liegenschaft von ihrer Mutter geerbt, die durch ihre Heirat Schweizer Staatsbürgerin wurde und aufgrund der damaligen Rechtslage ihre österreichische Staatsbürgerschaft abgeben musste“, erklärt der Anwalt gegenüber der „Tiroler Krone“.
Aus diesem Grund hat auch die Grundstücksbesitzerin die Staatsbürgerschaft der Eidgenossen, lebt aber natürlich seit ihrer Geburt in dem Tiroler Dorf und ist auch bestens in das Dorfleben integriert.
Bei Behörden und Gericht wurde Vertrag verweigert
Da das Haus renovierungsbedürftig ist, hat sich die Besitzerin entschlossen, gemeinsam mit ihrem Bruder - ebenfalls Schweizer Staatsbürger - Sanierungsarbeiten durchzuführen. „Da der Bruder erhebliche finanzielle Mittel einbringen musste, wurde vereinbart, dass die Hälfte der Liegenschaft in sein Eigentum übertragen werden sollte“, erklärt Mader weiter.
Sowohl von der Grundverkehrsbehörde der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck und in weiterer Folge vom Landesverwaltungsgericht wurde der Vertrag, mit dem der Hälfteanteil an den Bruder übertragen werden sollte, verweigert. In der Begründung heißt es, dass „laut dem Tiroler Grundverkehrsgesetz EU-Ausländer keine Liegenschaft in Tirol erwerben dürfen“. Eine Ausnahme hätte es gegeben, wenn öffentliches Interesse am Eigentumserwerb bestanden hätte.
Es erhebt sich die Frage, ob Bestimmungen des Tiroler Grundverkehrsgesetzes bzw. deren Auslegung durch die Behörden noch zeitgemäß sind.
Rechtsanwalt Dr. Hansjörg Mader
Bürgermeister macht sich für die Geschwister stark
Als Zeuge einvernommen wurde auch der Bürgermeister des Dorfes. Er bestätigte, dass der Erwerb im öffentlichen Interesse liege. Doch auch das half nichts.
Wird hier mit zweierlei Maß gemessen?
Anwalt Hansjörg Mader stellt nun die Frage in den Raum, ob hier mit zweierlei Maß gemessen wird. Immerhin hätten „zahlreiche EU-Ausländer, insbesondere russische Staatsangehörige, etliche Liegenschaften in Tirol mit Billigung der Grundverkehrsbehörden erworben“.
Dass die Übertragung des Hälfteanteils eines Grundstückes von einer Schwester auf den Bruder abgelehnt wird, gleichzeitig jedoch der Ankauf von Liegenschaften für ausländische Millionäre gebilligt wird, „erhebt die Frage, ob die Bestimmungen des Tiroler Grundverkehrsgesetzes bzw. deren Auslegung durch die Behörde wirklich noch zeitgemäß sind“, schließt der Innsbrucker Jurist.








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