Rahmen zurückgekauft

Zeigte André Heller echte Reue?

Kultur
04.11.2022 05:50

André Hellers gefälschter Rahmen schlägt hohe Wellen. Rettet ihn dabei „tätige Reue“? Und verletzte er mit dem Zerschnipseln der Zeichnungen nicht das Urheberrecht?

Poet, Universalgenie, Tausendsassa. Normalerweise sind es schmeichelnde Attribute, die Heller zugeschrieben werden. Nun ist er gezwungen, zu bösen Vorwürfen Stellung zu beziehen. Ins Rollen brachten den Stein „Falter“-Recherchen, denen zufolge Heller in Wien einen Bilderrahmen aus Besenstielen und Nägeln gebastelt haben soll. Die Stadtzeitung wirft dem 75-Jährigen vor, ein Gemälde des Künstlers Jean-Michel Basquiat in den Rahmen gegeben und die Installation als Basquiat-Werk zum Verkauf angeboten zu haben. An der Echtheit des Rahmens bestanden Zweifel.

Heller spricht von einem „kindischen Streich“ - er habe einen Basquiat-Experten auf die Probe stellen wollen. Als er von Recherchen zur schiefen Optik des Deals erfuhr, soll er den Rahmen wieder zurückgekauft haben. Gibt es juristische Folgen? Konkret geht es um Paragraf 167, die „tätige Reue“.

Kunstrechtler Andreas Cwitkovits klärt auf: Die entscheidende Frage sei, ob ein Kauf auch wirklich zustande kam. Bleibt es beim Versuch, könne man keine „tätige Reue“ im Sinne eines Rückkaufs zeigen. Bei einem erfolgreichen Verkauf, wie er Heller angelastet wird, gilt das sehr wohl. Doch nur so lange, bis Behörden gegen jemanden ermitteln, so Cwitkovits. Seine Reue könnte Heller tatsächlich vor strafrechtlichem Ungemach retten.

Zerschnipseln von Zeichnung als mögliches Problem
Heikel wird es im Fall der verwendeten Original-Zeichnungen von Basquiat, die zuerst zerschnipselt und dann in den Rahmen eingeklebt wurden. „Ein Problem kann es urheberrechtlich geben, wenn ohne Zustimmung des Künstlers zerschnittene Teile anders platziert werden. Dann könnte der Künstler bzw. dessen Erbe eine Urheberrechtsverletzung geltend machen“, sagt Cwitkovits im „Krone“-Interview.

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