Am zweiten Verhandlungstag im Verfahren um die Verstöße gegen das Missbrauchs- und Kartellverbot der Brau Union brachte der erste Zeuge Schwung in den Justizpalast. Er setzte mit seinen Aussagen die Verteidigung des Heineken-Konzerns unter Druck.
Kurz zur Erinnerung: Die Bundeswettbewerbsbehörde brachte 2024 einen Antrag auf Verhängung einer angemessenen Geldbuße gegen die Brau Union mit Hauptsitz in Linz und der Muttergesellschaft Heineken ein. Konkret geht es um Verstöße gegen das Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung und gegen das Kartellverbot.
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