Die Polizei soll irrtümlich sämtliche Telefonüberwachungs-Daten aus einem Mega-Drogenprozess gelöscht haben. Eine Katastrophe für die Verteidiger, die gegen die erstinstanzlichen Verurteilungen zu teils langjährigen Haftstrafen vorgehen wollen.
„Skandalös ist das! Unfassbar, dass so etwas passieren kann“, zürnt Rechtsanwalt Kurt Jelinek. Warum der Salzburger Strafverteidiger so erbost ist?
Im sogenannten Captagon-Verfahren, das die Salzburger Justiz seit Jahren beschäftigt, sind sämtliche Telefonüberwachungs-Dateien verschwunden - die Polizei hat sie einfach gelöscht. Im Verfahren geht es kurz gesagt um eine libanesisch-österreichische Familie, die von einer Bürmooser Pizzeria aus den internationalen Handel mit 13,8 Millionen Captagon-Tabletten im Wert von 40 Millionen Euro betrieben haben soll.
In dem Mega-Prozess wurden am 21. März acht Menschen wegen Suchtgifthandels zu teils langjährigen Haftstrafen verurteilt. Aber: Die Urteile sind teils noch nicht rechtskräftig. Die Verteidiger könnten also noch Rechtsmittel ergreifen. Genau das wird nun ungemein schwieriger. Eine Überprüfung der Übersetzung der Aufzeichnungen der Telefonüberwachung ist nun nicht mehr möglich. Denn: Ein Polizist soll die Daten irrtümlich gelöscht haben.
Bereits im Sommer soll ein Polizeibeamter des Innenministeriums sämtliche Daten zur Telekommunikationsüberwachung irrtümlich und unwiederbringlich gelöscht haben. Inhalt der Datensätze: die Aufzeichnungen jahrelanger Telefonüberwachung. Auch eine IT-Firma scheiterte am Versuch der Wiederherstellung.
Eine Katastrophe für Jelinek, der aktuell eine Nichtigkeitsbeschwerde in dem Monster-Verfahren ausarbeitet. Seine Mandanten erhielten in erster Instanz sechseinhalb und drei Jahre Haft. Eine Überprüfung der Übersetzungen der abgehörten Gespräche ist deshalb nicht mehr möglich.
Die Salzburger Polizei gab am Dienstag keine Stellungnahme ab und verwies auf die Staatsanwaltschaft. Von dieser heißt es hingegen: „Wir können nur tätig werden, wenn der Verdacht auf eine Straftat besteht. Ansonsten liegt die behauptete Löschung im Zuständigkeitsbereich der Polizei“, hält Staatsanwältin Elena Haslinger fest.
Es ist nicht die erste Panne in dem Mega-Verfahren. Bekanntlich sorgte der Kronzeuge zu Beginn des Prozesses für Schlagzeilen, weil er ein Verhältnis mit der Haupt-Dolmetscherin hatte. Die abgehörten Gespräche wurden daher noch einmal übersetzt. Allerdings nicht alle, weswegen nun mögliche Beweise für immer verloren sind...








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