Ein neues Kapitel wird im kuriosen Rechtsstreit um das Radfahrverbot auf dem Weitwanderweg bei der Sixmühle aufgeschlagen. Die Stadtgemeinde sieht kein öffentliches Interesse an Naturdenkmal. Man habe nach dem Gesetz entscheiden müssen, heißt es von Bürgermeister Josef Ramharter.
Zwei Jahre lang tobt der Kampf um den Sixmühlweg in der Gemeinde Waidhofen an der Thaya: Der Rechtsstreit geht vor allem darüber, ob Radfahrer den Weitwanderweg benützen dürfen – die „Krone“ berichtete. Nun wurde nichtöffentlich im Gemeinderat beschlossen, dass der private Weg keinen Öffentlichkeitschararakter hat.
100 Jahre lange benutzt
„Um den Weg entlang der Thaya beneidet uns ganz Österreich. Über 100 Jahre lang wurde er zum Gehen und Radfahren benutzt. In seinem Verlauf liegt auch der Paulstein, ein Naturdenkmal!“, ärgert sich Peter Ozlberger.
Eine reine Privatstraße soll der Sixmühlweg laut dem Gemeinderat sein? Ich zweifle, ob in Waidhofen die richtigen Leute an den Hebeln der Macht sitzen.
Peter Ozlberger, Rechtsanwalt und Anrainer.
Vorwurf: ÖVP-Gemeinderäte waren befangen
Zudem hätten sich ÖVP-Gemeinderäte für befangen erklären müssen, weil der Mühlenbesitzer einst für die ÖVP kandidierte und im Personenkomitee für den letzten Bürgermeister saß.
„Mussten nach Gesetz entscheiden“
„Es gibt tausende solcher Beispiele in Österreich“, entgegnet ÖVP-Stadtchef Josef Ramharter. „Wir mussten nach dem Landesstraßengesetz entscheiden und dürfen uns nicht nach der Mehrheit der Bevölkerung richten“, sagt er. Befangenheit, „nur weil manche Gemeinderäte ihn kennen“, sieht Ramharter auch keine.









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