Direkt durch die Sixmühle geht der Weg, den Mühlenbesitzer Alfred Höfinger für Radfahrer sperren will. Zum einen sei der Weg in aktuellen Plänen gar nicht ausgewiesen, auch die Pflege übernehme seit Jahrzehnten er. Zum anderen beschäftigt ihn die Haftungsfrage: „Was ist, wenn sich ein Radfahrer verletzt? Außerdem ist Radfahren im Forst grundsätzlich verboten“, sagt Höfinger, der nun schon den dritten Bürgermeister mit der Bitte um Klärung befasst.
Stadt wartet rechtskrätiges Urteil ab
„Wir warten ein rechtskräftiges Urteil ab, dann werden wir mit der Behörde die nötigen Schritte setzen“, sagt Stadtchef Josef Ramharter.
Höfinger hat gegen das Rechtsanwälte-Paar Ozlberger, das sich mit einigen Kleineberhartsern den Verboten widersetzt hatte, eine Besitzstörungsklage eingereicht. Während im vorläufigen Gerichtsurteil die Benutzung des Sixmühlweges für Radler weiterhin klar erlaubt wird, betont Höfinger, dass dann die Stadt auch Haftung, Instandhaltung und Sicherung des Weges übernehmen müsse. Ob er in Berufung gehen werde, sei noch unklar.
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