Auf drei Schafalpen im Gebiet der – direkt ans Vorarlberger Montafon angrenzenden – Schweizer Gemeinde Klosters (Kanton Graubünden) wurden im laufenden Alpsommer 60 Schafe durch Wolfsangriffe getötet und weitere 15 verletzt. Trotz des vorzeitigen Abtriebs einer Alpe bleibt das Schadenspotential laut Kanton auf den übrigen Alpen hoch. Zur Verhinderung weiterer Schäden wurde deshalb nun per 1. September der Abschuss eines Wolfs genehmigt.
Auf drei Schafalpen im Gebiet der Gemeinde Klosters wurden bei insgesamt 15 Angriffen mehr als zehn Nutztiere in geschützten Situationen gerissen. „Gemäß der Schweizer Jagdgesetzgebung sei die Schadenschwelle für einen Wolfsabschuss damit überschritten“, teilte der Kanton Graubünden in einer Aussendung mit. Die Schäden wurden – nach bisherigen Erkenntnissen – von zwei Wölfe verursacht, welche bereits im Sommer 2021 an diversen Nutztierrissen auf den betreffenden Alpen genetisch nachgewiesen wurden. Es handelt sich dabei um ein weibliches und ein männliches Tier.
„Die bestätigte Präsenz eines Wolfweibchens setzt vor dem Abschuss eine sorgfältige Prüfung einer allfälligen Rudelbildung voraus“, heißt es weiter. Der Nachweis einer Reproduktion erfolgt bei Wölfen typischerweise in den Monaten Juli und August. Trotz erhöhtem Monitoringaufwand seien während dieser Zeit im vorliegenden Fall aber keine Jungwölfe festgestellt worden, womit eine Rudelbildung aus wildtierbiologischer Sicht zunehmend unwahrscheinlich sei. Um weitere Schäden zu verhindern, verfügt der Kanton Graubünden deshalb per 1. September den Abschuss eines Einzelwolfs. Die Abschussbewilligung gilt für eine Dauer von 60 Tagen.
Hochsaison
Der Vollzug des Abschusses fällt in die Zeit der Graubündner Hochjagd und der Steinwildjagd. Aufgrund der intensiven Beanspruchung der kantonalen Wildhut im Zusammenhang mit den anstehenden besonderen Aufgaben während dieser beiden Jagden behalte sich der Kanton vor, „zum Vollzug des Abschusses zusätzlich zu den Mitarbeitenden des Amts für Jagd und Fischerei allfällig auch auf ausdrücklich bezeichnete Jägerinnen und Jäger zurückzugreifen.“
Monitoring wird weiterhin aufrechterhalten
Das vermutete Aufenthaltsgebiet der Wölfe wird durch die Wildhut weiterhin aktiv und passiv überwacht, und die lokale Jägerschaft ist aufgerufen, jegliche Wolfssichtungen der Wildhut zu melden. Bei einer allfälligen Bestätigung von Jungwölfen werde die Abschussverfügung widerrufen und ein Regulationsgesuch beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) eingereicht.
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