Abschüsse freigegeben

Problem-Wolfsrudel riss neuerlich eine Mutterkuh

Vorarlberg
16.07.2022 10:55

Nachdem das, mittlerweile als Problem-Wolfsrudel bezeichnete, „Beverin“-Rudel im Schweizer Kanton Graubünden vergangene Woche erstmals eine Mutterkuh gerissen hatte, war es am Mittwochabend zu einem weiteren Vorfall gekommen. Auf der Alp Nera am Schamserberg wurde eine zweite Mutterkuh angegriffen und so schwer verletzt, dass sie eingeschläfert werden musste. Nun reagiert der Kanton auf die jüngsten Vorfälle und hat den Abschuss von zwei Jungtieren bewilligt.

Beim Vorfall von Mittwochabend handelte es sich um den zweiten Fall innerhalb weniger Tage, bei dem eine ausgewachsene Kuh von Wölfen angegriffen wurde. Beide Angriffe können laut einer Aussendung des Kantons dem „Beverin“-Rudel zugeordnet werden. Dies würde eine besorgniserregende Verhaltensentwicklung des Rudels zeigen, auf die reagiert werden müsse.

Um Wolfsrudel durch Abschüsse regulieren zu können, muss nach Schweizer Bundesrecht eine Schadensschwelle überschritten werden und das jeweilige Rudel muss Nachwuchs erhalten haben. Die Schadensschwelle sei bereits vor den beiden aktuellen Vorfällen erreicht gewesen. Nun würde es auch konkrete Hinweise darauf geben, dass das Rudel in diesem Jahr Nachwuchs erhalten habe.

Als dringliche Sofortmaßnahme zur Vergrämung der Wölfe und zur Stärkung der Abwehr von Schäden und Nachteilen zulasten von Landwirtschaft, Tourismus und Bevölkerung vor Ort wurde jetzt der Abschuss von zwei Jungtieren des Rudels angeordnet. 

Weiterführende Maßnahmen notwendig
Der Kanton Graubünden wolle sich zudem mit aller Kraft dafür einsetzen, dass weitere Regulationsabschüsse möglichst zeitnah möglich seien. Besonders im Fokus: Das Vatertier des Rudels, bekannt als „M92“, von dessen Verhalten die Angriffe ausgehen sollen. Es soll getötet und in weiterer Folge im Rahmen der Schweizer Rechtsordnung letztlich das gesamte „Beverin“-Rudel entfernt werden.

Die Handlungsfreiheit des Kantons sei dabei allerdings durch die eidgenössische Jagdgesetzgebung, die Richtlinien des Bundesamts für Umwelt und die Anwendung der Polizeigeneralklausel rechtlich beschränkt. Deshalb wird nun vonseiten des Kantons gefordert, dass beim aktuellen Wolfsbestand und angesichts der unterschiedlichen Verhaltensentwicklungen von Wölfen auch ganz grundsätzlich die rechtliche Möglichkeit geschaffen wird, einzelne problematische Rudel entfernen zu können. Der Kanton wolle sich dafür auch im Rahmen der angestoßenen Gesetzes- und Verordnungsrevisionen auf Bundesebene mit aller Entschlossenheit einsetzen.

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