Kronzeugin Beinschab

Umfrage-Affäre: Wer jetzt noch „singen“ könnte

Politik
03.08.2022 20:00

Meinungsforscherin Sabine Beinschab wurde am Mittwoch der Kronzeugenstatus gewährt. Das sorgt für Spekulationen, wer der nächste Beschuldigte sein könnte, der ein Geständnis ablegt.

Auf 222 Seiten legte die Meinungsforscherin Sabine Beinschab in der ÖVP-Affäre ein Geständnis ab, um das Unmögliche zu schaffen - nämlich Kronzeugin zu werden. Eine erste Etappe hat sie geschafft: Ihr wurde von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) der vorläufige Kronzeugenstatus gewährt. Die Entscheidung argumentieren die Staatsanwälte damit, dass Beinschab „neue Tatsachen und Beweismittel“ offenlegte.

Kronzeugenstatus umstritten
Durch die Aussage von Beinschab konnte die WKStA neue Ermittlungen wegen Untreue, Geldwäscherei und wettbewerbsbeschränkender Absprachen starten. Konkret geht es dabei vor allem um „vom Finanzministerium beauftragte und bezahlte Studien zum Nutzen des Sebastian Kurz und der ÖVP“.

Sabine Beinschab hat mit ihrem Geständnis vor allem ihre Ex-Chefin Sophie Karmasin (li.) belastet. (Bild: APA/HANS KLAUS TECHT)
Sabine Beinschab hat mit ihrem Geständnis vor allem ihre Ex-Chefin Sophie Karmasin (li.) belastet.

Die zehn Studien hatten ein Fördervolumen von 337.320 Euro. Außerdem belastete Beinschab ihre Ex-Chefin Sophie Karmasin schwer, indem sie von Preisabsprachen bei Studien berichtete - und davon, dass Karmasin als Ministerin Provisionen kassierte.

Karmasin-Anwalt: Gesetzeslage „aufgeweicht“
Die Entscheidung der WKStA sorgt in Anwaltskreisen für heiße Debatten. Karmasin-Anwalt Norbert Wess meint, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für den Kronzeugenstatus nicht erfüllt seien. Kronzeuge kann man nur werden, wenn vor dem Geständnis keine Zwangsmaßnahmen angewendet wurden.

Eine solche Zwangsmaßnahme wurde bei Beinschab durch die Festnahme sehr wohl vollzogen. Dass Beinschab nun den Kronzeugenstatus erhält, sei eine „Aufweichung der Gesetzeslage“.

Packt noch jemand aus?
Ganz anders sieht das Anwalt Johannes Zink. „Die Zwangsmaßnahmen wurden nicht in Bezug auf das neue Faktum der Scheinangebote gesetzt. Es gab nur eine Zwangsmaßnahme zu den Inseraten. Insofern halte ich den Kronzeugenstatus für gerechtfertigt, und er hat eine Signalwirkung“, so Zink.

Signalwirkung insofern, dass nun weitere Beschuldigte im Casinos-Akt „singen“ könnten, wenn sie neue Tatsachen aufdecken. Schon wird spekuliert, wer der nächste Beschuldigte sein könnte, der mit einem Geständnis auf den Kronzeugenstatus spekuliert.

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