Kind mit Covid?

Eltern bekommen jetzt doch eine Dienstfreistellung

Politik
28.07.2022 13:47

Die Abschaffung der Corona-Quarantäne ab kommendem Montag wirft auch viele praktische Fragen auf - eine davon betrifft etwa die Betreuung von kleinen Kindern, die ein positives Testergebnis haben. Nachdem erst vor kurzem der Anspruch auf Sonderbetreuungszeit für Eltern abgeschafft wurde, bessert die Regierung nun nach - eine solche kann im Fall einer Infektion nun doch wieder in Anspruch genommen werden.

Der Umgang mit an Corona-infizierten Kindern sorgte in den vergangenen Tagen für Verwirrung. So sprach etwa Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) am Dienstag in der ORF-„ZiB 2“ noch davon, dass man den symptomlosen Nachwuchs doch einfach mitsamt Maske in die Kinderbetreuung bringen sollen.

Eine Idee, die der Minister jedoch bereits am Mittwoch wieder verwarf - in den Betreuungseinrichtungen gilt nämlich nach wie vor ein Betretungsverbot für Infizierte - nur für dort Beschäftigte gilt eine Ausnahme. Man wolle in der Betreuungsfrage „ohne Einkommensnachteile“ nun nachbessern erklärte Rauch.

Eltern dürfen wieder daheimbleiben
Für viele Eltern sorgte dieses Hin und Her jedoch für noch mehr Unsicherheit, gelten die neuen Regeln doch schon ab Montag. Was also tun mit einem Corona-positiven Kind? Wie das Arbeitsministerium nun klargestellt hat, dürfen Eltern in diesem Fall daheimbleiben, um ihre Kinder zu betreuen. Sie haben einen Rechtsanspruch auf Dienstfreistellung und Fortzahlung des Entgelts.

Anspruch auf Freistellung
Die Dauer dieser Dienstfreistellung beträgt höchstens eine Woche und steht den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern pro Anlassfall zu, hieß es am Donnerstag in einem Bericht des „Ö1-Morgenjournals“. Rechtliche Basis seien dabei jene Bestimmungen im Angestelltengesetz und im bürgerlichen Gesetzbuch, die auch unabhängig von Corona gelten: Demnach gibt es einen Anspruch auf Freistellung, wenn man ohne Verschulden aus wichtigen persönlichen Gründen vorübergehend nicht arbeiten kann.

Kann öfter genutzt werden
Das trifft auf jeden Anlassfall zu. Muss das Kind ein paar Wochen später erneut zu Hause bleiben, besteht laut Arbeitsministerium also ein neuerlicher Anspruch. Voraussetzung ist allerdings, dass die Betreuung durch die Eltern unbedingt erforderlich ist, etwa weil sonst keine anderen zumutbaren Betreuungsmöglichkeiten zu finden waren.

Einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit gibt es derzeit ja nicht, diese ist mit Ende des Schuljahres ausgelaufen. Ob sie mit dem Schulstart wieder eingeführt wird, wird derzeit geprüft, hieß es aus dem Arbeitsministerium.

Gewerkschaft: Arbeitnehmer „keine Bittsteller“
Die Gewerkschaft bekräftigte am Donnerstag ihre diesbezügliche Forderung. „Wir fordern, dass die vom ÖGB durchgesetzte Sonderbetreuungszeit, die mit Beginn der Sommerferien ausgelaufen ist, wieder eingeführt wird.“ Mit der neuen Verordnung und dem Quarantäne-Aus brauche es auf jeden Fall wieder den Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit.

„Ohne diesen Rechtsanspruch, um Kinder daheim betreuen zu können, werden vor allem Arbeitnehmerinnen sonst wieder zu Bittstellerinnen“, sagte Korinna Schumann, ÖGB-Vizepräsidentin in einer Aussendung.

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