„Situation unklar“

Stehen bald infizierte Lehrer in den Klassen?

Politik
27.07.2022 10:36

Wie es nach dem am Dienstag verkündeten Ende der Quarantäne an Schulen weitergeht, ist laut dem obersten Lehrervertreter Paul Kimberger noch „völlig unklar“. Man habe noch keine schriftlichen Informationen, weder die Pressekonferenz noch der Auftritt von Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) in der „ZIB 2“ hätten Klarheit geschaffen, wie es an Schulen und auch an den Kindergärten weitergehen soll.

Dass künftig wissentlich infizierte und potenziell ansteckende Menschen in Schulen zugelassen werden würden, sieht Kimberger jedenfalls kritisch: „Es ist nur schwer vorstellbar, dass infizierte Kinder neben ihren Schulkollegen sitzen und dass infizierte Lehrer unterrichten“, so der Lehrervertreter.

Sorge auch in Kindergärten
Auch Natascha Taslimi, Vorsitzende vom Netzwerk Elementare Bildung, sieht infiziertes Bildungspersonal skeptisch. Corona-positives Personal hätte im Kindergarten nicht die Möglichkeit zu essen oder zu trinken, da viele Einrichtungen keine Nebenräume haben, in die das Personal gehen kann, und gleichzeitig die Kinder nicht unbeaufsichtigt gelassen werden dürfen. „Ich weiß auch nicht, wie es den Pädagogen und Pädagoginnen damit geht, mit infizierten Kollegen zu arbeiten.“

Für den Herbst befürchtet Taslimi „massive Schließungen“, sollte es nicht zu Personalaufstockungen kommen. „Im Kindergarten herrscht ohnehin Personalmangel, die Coronamaßnahmen waren immer mit immensem administrativen Aufwand verbunden, der alleine vom Personal gestemmt wurde.“ Es bräuchte dringend zusätzliches Personal für administrative Tätigkeiten, damit sicherer Kindergartenbetrieb gewährleistet werden könne.

Weiters wünsche sie sich für die Kindergärten einheitliche Regelungen und Maßnahmen, wie etwa ein funktionierendes Testsystem. Das habe es für die Schulen gegeben, in Kindergärten jedoch nicht. Auch gebe es große Unterschiede zwischen öffentlichen und privaten Kindergärten. Letztere müssten für Schutzmaßnahmen in größeren Teilen selbst aufkommen.

Corona-Quarantäne fällt
Mit 1. August fällt die Corona-Quarantäne, wie die Bundesregierung per Verordnung festlegt. Wer sich nicht krank fühlt, kann demnach auch nach einem positiven Corona-Test das Haus verlassen, ist allerdings Verkehrsbeschränkungen unterworfen. Dies bedeutet, dass durchgehend FFP2-Maske getragen werden muss, außer man ist im Freien und es sind in zwei Metern Abstand keine anderen Personen unterwegs.

Lockdowns könnten zurückkehren
Das weitere Vorgehen im Herbst regelt der sogenannte Variantenmanagementplan (VMP), der am Mittwoch im Ministerrat beschlossen werden soll. Vier Szenarien, vom Idealfall, bei dem Covid-19 einer normalen Atemwegserkrankung ähnelt, bis zum Worst Case, bei dem die Zahl schwerer Erkrankungen und Todesfälle ansteigt, würden dem VMP zugrunde liegen.

Im ungünstigsten Fall könnten Maskenpflicht, Beschränkungen für Veranstaltungen und nächtliche Ausgangssperren zurückkehren. Ziel sei es, möglichst einheitliche und einfach verständliche Maßnahmen in allen Bereichen umzusetzen.

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