Ein 53-jähriger Tiroler musste sich am Mittwoch am Innsbrucker Landesgericht wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung verantworten. Der Mann soll im April – im angetrunkenen Zustand – ins Auto gestiegen sein und folglich eine 85-jährige Frau angefahren haben.
Der 53-Jährige, der im Schichtdienst arbeitet, hatte damals bereits am Vormittag beschlossen, „Bier und Schnaps zu konsumieren“. „Eine absolute Ausnahme“, wie er vor Gericht versicherte. Danach sei er jedenfalls auf die Idee gekommen, dass er noch etwas für das Auto brauche, und sei angetrunken – 1,44 Promille wurden gemessen – losgefahren.
Der Tiroler kam allerdings nicht allzu weit: Er übersah eine 85-jährige Frau, die die Innsbrucker Haller Straße überqueren wollte, und fuhr diese an. Die Seniorin erlitt schwere Verletzungen – unter anderem eine dislozierte Faktur des Mittelfußknochens. „Es tut mir unendlich leid, dass das passiert ist“, sagte der von Anfang an geständige Mann bei der Verhandlung am Mittwoch.
Es tut mir unendlich leid, dass das passiert ist.
Der Angeklagte vor Gericht
„Ein großer Fehler gewesen“
Warum der 53-Jährige an diesem Tag „Alkohol gefrühstückt“ hatte, wie es die Richterin ausdrückte, ließ sich letztlich nicht wirklich eruieren. „Es gab weder eine Krise noch Streit noch sonst irgendetwas“, erklärte der Mann. Er habe auch „definitiv kein Alkoholproblem“. Dass er sich dazu entschieden hatte, alkoholisiert ins Auto zu steigen und rund 400 Meter zum nächsten Shop zu fahren, sei jedenfalls „ein großer Fehler gewesen“, räumte er reumütig ein.
So fiel das Urteil aus
Das Gericht entschied sich schließlich für eine Strafkombination aus einer bedingten Freiheitsstrafe von vier Monaten und einer unbedingten Geldstrafe in Höhe von 5400 Euro. Zudem muss der Mann ein Teilschmerzengeld in der Höhe von 1377 Euro bezahlen. Mildernd wertete die Richterin, dass er geständig war und bisher unbescholten ist. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
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