Alkofahrer (21) wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht. Er kam mit 2,13 Promille von der Straße ab, sein bester Freund (19), der als Beifahrer mit im Auto saß, kam dabei ums Leben. Bedingte Haft.
Den 11. März wird ein 21-jähriger Niederösterreicher nie mehr vergessen: „Ich habe mit einem blöden Fehler alles verändert“, hält er gebrochen fest. „Und damit meinen besten Freund verloren!“
Beifahrer wurde aus Auto geschleudert
Der Mostviertler war mit 2,13 Promille mit seinem Pkw von der Straße abgekommen und ins Schleudern geraten. Nach mehreren Überschlägen kam der Wagen in einem Feld zum Liegen. Erst da realisierte der junge Lenker, dass sein bester Freund nicht mehr neben ihm saß. Der 19-Jährige wurde bei dem Unfall aus dem Auto geschleudert und verstarb noch an der Unfallstelle, er selbst erlitt leichte Verletzungen. Nun stand der 21-Jährige wegen fahrlässiger Tötung im Landesgericht St. Pölten.
Sonst nie Alkohol getrunken
Die beiden Freunde waren wie Brüder, unternahmen viel gemeinsam. So auch am 11. März, als sie spontan entschieden, noch etwas trinken zu gehen. Warum der Nachmittag punkto Alkoholkonsum derart eskalierte, kann sich der Angeklagte nicht erklären. Als Führerschein-Neuling übte er sich sonst in Abstinenz. Irgendwann ließ er sich überreden, sich selbst hinter das Steuer zu setzen. Ein schlimmer Fehler, den er mit acht Monaten bedingter Haft samt Geldstrafe büßen muss. „Die größte Strafe ist der Tod seines Freundes“, so der Verteidiger.
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