Schulwart ohne Reue

Betrunken am Steuer: Mutter mit Kleinkind gerammt

Gericht
13.03.2026 05:00

Stark betrunken setzte sich ein Wiener Schulwart hinters Steuer und übersah eine Radfahrerin – ihre zweijährige Tochter saß im Kindersitz. Der fast pampige Erklärungsversuch des 47-Jährigen auf der Anklagebank: „Ich hab’s nicht richtig mitbekommen.“ Das kleine Mädchen hatte definitiv einen großzügigen Schutzengel.

Nach echter Reue sucht man bei dem 47-Jährigen vergeblich. „Kurz davor hab’ ich einen Streit mit meiner Frau gehabt“, erzählt der Schulwart, warum er sich am 17. Juni 2025 auf einer Tankstelle im 20. Bezirk so stark betrunken hatte, dass er 3,5 Promille erreichte. „Und da fahren Sie noch Auto?“, konfrontiert ihn die Richterin im Wiener Landl. „Ja, es war ein kurzer Weg“, meint der Angeklagte schulterzuckend. Die scharfe Antwort: „Das ist egal. Sie haben ja gesehen, was Schreckliches passieren kann.“

Vater vertritt Opfer: „Hätte tödlich enden können“
Nach nur einigen hundert Metern fuhr der Betrunkene in seinem schwarzen Mercedes eine 36-jährige Radfahrerin um – mit ihrer zweijährigen Tochter in einem Schalensitz. Die Frau wurde auf die Motorhaube des Wagens geschleudert, das Kleinkind knallte mit dem Kindersitz auf die Straße.

„Wenn sich die Schale nicht gelöst hätte, hätte das tödlich enden können“, konfrontiert der Opfervertreter den Wiener. Der Anwalt ist der Lebensgefährte der verletzten Frau – und der Vater des kleinen Mädchens. Das wie durch ein Wunder unverletzt mit einem Schrecken davonkam.

In Wien blieb eine Zweijährige nach einem schweren Unfall wie durch ein Wunder unverletzt.
In Wien blieb eine Zweijährige nach einem schweren Unfall wie durch ein Wunder unverletzt.(Bild: Halfpoint - stock.adobe.com)
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Dieses Kind hätte sterben können.

Frau Rat im Wiener Landl

Mutter musste operiert werden
Anders als die 36-jährige Mutter, die neben Prellungen auch an der Hand operiert werden musste. „Ich erinnere mich nur noch, dass ich auf der Straße zum Liegen gekommen bin“, sagt sie. Ihr Kind sah sie einige Meter entfernt auf der Straße liegen.

Schockierend: Ans Helfen dachte der Unfalllenker nicht. Er wollte sich aus dem Staub machen, konnte von einem Lkw-Fahrer, der den Laster auf der Straße querstellte, aber gestoppt werden. Die unfassbare Rechtfertigung: „Ich hab’ das nicht so richtig mitbekommen. Ich war selbst gestockt.“

Weil das Unrechtsbewusstsein bei dem Schulwart völlig fehlt, wird er nicht rechtskräftig zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt. Frau Rat begründet das für einen Unbescholtenen recht strenge Urteil: „Dieses Kind hätte sterben können. Das Nachtatverhalten ist, um ehrlich zu sein, schrecklich.“ Den Führerschein musste der 47-Jährige natürlich bereits abgeben. Dem Opfer muss er 2500 Euro Schmerzensgeld zahlen.

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