Wegen Abgas-Trickserei

Österreichweit erstes Urteil gegen Fiat in Steyr

Oberösterreich
27.06.2022 11:20

Wohnmobil-Besitzer zog mit Linzer Anwalt Michael Poduschka vor den Kadi, weil in seinem Fahrzeug eine unzulässige Abschaltung der Abgasrückführung eingebaut ist. Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Nicht nur VW und Audi tricksen bei der Abgasrückführung, auch die italienische Traditionsmarke Fiat soll bei den Fahrzeugen der Marke Fiat Ducato eine Abschalteinrichtung für die Abgasrückführung eingebaut haben. Als der Besitzer eines Wohnmobiles aus Steyr davon erfuhr, klagte er mit juristischer Unterstützung des Linzer Anwaltes Michael Poduschka den italienischen Autohersteller sowie den Motorenhersteller. Und bekam von einem Einzelrichter am Landesgericht Steyr recht. Das Urteil, in dem ihm eine Wertminderung von 5450 Euro, 10 Prozent des Kaufpreises, zugesprochen wurde, ist nicht rechtskräftig.

Abgase sollen kaum mehr gereinigt werden
Hauptvorwurf beim Prozess in Steyr: Die Abgase sollen 22 Minuten nach dem Anlassen des Fahrzeuges im Kaltstart kaum mehr gereinigt werden. Rechtsanwalt Poduschka: „Nach Ansicht des Gerichtes wurden Fahrzeug bzw. Motor so konstruiert, dass die volle Abgasrückführung nur greift, wenn sich das Auto am Prüfstand befindet.“ Laut dem für den Prozess zugezogenen Sachverständigen gebe es keinerlei technische Grund dafür, dass nach dieser Zeitspanne die Abgasrückführwerte deutlich absinken.

Zitat Icon

Nach Ansicht des Gerichtes wurden Fahrzeug bzw. Motor so konstruiert, dass die volle Abgasrückführung nur greift, wenn sich das Auto am Prüfstand befindet.

Rechtsanwalt Michael Poduschka

Anwalt Poduschka: „Ich freue mich, dass das Landesgericht Steyr auch Fiat die Rote Karte für deren Abgastricksereien zeigt. Abgasvorschriften wurden erlassen, um Menschenleben zu retten. Wer diese Vorschriften missachtet, hat in Österreich mit Schadenersatzforderungen zu rechnen, auch wenn die zuständige Behörden in Italien weiterhin die schützende Hand über Fiat hält.“

Steyrer erzielt erstes Urteil gegen Fiat in Österreich
Aufgedeckt hatte die Abgasschummeleien von Fiat das deutsche Kraftfahrtbundesamt. Die Ungereimtheiten bei den Messwerten wurden auch an die italische Behörde gemeldet. Doch in Bella Italia wurden keine Maßnahmen dagegen gesetzt. Es gab keine Rückrufaktion und kein Update.

Dem Steyrer Wohnmobilbesitzer blieb also nichts anderes übrig, als vor ein österreichisches Gericht zu ziehen. Das Steyrer Urteil ist das erste gegen Fiat in Österreich.

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