Enzenkirchen

Kaum Chancen für Bausünder, Abriss zu entgehen

Oberösterreich
17.06.2022 08:30

Enzenkirchen: Nachträgliche rechtliche Sanierung von Gebäuden, die zum Teil auf Grünland errichtet worden sind, ist wohl unmöglich.

Fünf Schwarzbauten müssen in Enzenkirchen (Bezirk Schärding) auf Kosten der Eigentümer höchstwahrscheinlich abgerissen werden, weil sie zumindest zum Teil auf Grünland stehen oder sonst dem Baurecht widersprechen. Drei dieser „unbedingten Abtragungsaufträge“ durch die Gemeinde sind derzeit beim Landesverwaltungsgericht anhängig. Wie stehen denn dort die Chancen der Bausünder?

Schlecht, wissen versierte Juristen (das Gericht selbst gibt zu laufenden Verfahren keine Auskunft). Auch wenn für Bürgermeister Christian Gmundner (FPÖ) „eine rechtliche Sanierung anstelle eines Abbruchs“ ganz in seinem Sinn wäre. Er muss politisch „ausbaden“, was in der langjährigen Ära eines Vorgänger (aus der SPÖ) geschehen ist.

Kein Spielraum
Rechtlich gibt es bei Bauten auf Grünland, selbst wenn nur Teile darauf stehen, keinen Spielraum für eine nachträgliche Baubewilligung. Ebenso wenig ist es möglich, solche Schwarzbauten durch nachträgliche Umwidmung zu „retten“. Nach dem Landesverwaltungsgericht geht es aber weiter zu Höchstgerichten.

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