Wo verzweifelte Liebe hinführt: Im Falle des angeklagten Bulgaren in den Saal 123 am LG Feldkirch (Vorarlberg). Dort musste sich der 23-jährige Sachbewaltete wegen versuchter Nötigung und Körperverletzung gegenüber seiner Freundin verantworten. Der junge Mann kam mit einer Geldstrafe davon.
„Ich war damals sehr aufgeregt. Aber ich weiß natürlich, dass man im Leben nicht mit einem Messer auf einen anderen losgeht. Das ist ein absolutes No-Go“, beantwortet der geistig einfach gestrickte Beschuldigte die Frage des Richters nach dem Grund für einen der tätlichen Übergriffe auf dessen damalige Freundin. Letztere hatte nämlich leidenschaftlich gerne über den Messenger-Dienst „Snapchat“ mit anderen Usern kommuniziert - nicht zuletzt mit Männern. Ein Dorn im Auge des Freundes. Weshalb er in der Vergangenheit seinem Herzblatt mehrmals die Hölle heiß gemacht hat und die junge Dame unter der unverhohlenen Androhung von Gewalt zur Unterlassung der kommunikativen Tätigkeiten aufforderte.
Angeklagter rastete aus
Nachdem die Einschüchterungsversuche des notorisch Eifersüchtigen nicht fruchten, eskaliert im September vergangenen Jahres die Situation. In seiner Rage packt er die Freundin an der Gurgel und würgt sie. Anschließend verpasst er der Frau eine Watsche, dass ihr der Schädel wackelt und beißt ihr zu guter Letzt noch dermaßen brutal in den Finger, dass sie eine blutende Wunde davonträgt.
Mildes Urteil
Im Prozess räumt der kleine „Hannibal Lecter“ die Taten ein und gelobt Besserung. Als Zeichen für seinen guten Willen hat er sich bereits in eine Anti-Aggressionstherapie begeben. Der Richter goutiert die Bemühungen und fällt ein vergleichsweise mildes Urteil: Der Bulgare wurde zu einer teilbedingten Geldstrafe von 960 Euro verdonnert, zudem erging die Weisung, dass er seine Therapie fortsetzen muss.
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