Verfahrensfehler

Skistock-Attacke muss jetzt neu verhandelt werden

Salzburg
24.04.2022 15:00

„Im Jagatee-Rausch die Skistöcke zur Waffe gemacht“: So lautete die „Krone“-Schlagzeile am 22. September. Ein Deutscher stellte sich damals dem Vorwurf des versuchten Mordes. Diesen verneinten die Geschworenen, entschieden auf schwere Körperverletzung. Ein Rechtsfehler, sagt das Höchstgericht und lässt neu verhandeln.

Beim Ski-Urlaub im März 2019 in Flachau tickte der deutsche Unternehmer (46) aus und attackierte gleich fünf Männer. Der 46-Jährige stach auf ein Opfer sogar mit Skistöcken ein – mehrfach in den Kopfbereich. Dies werteten die Geschworenen letztlich als schwere Körperverletzung. Der Unternehmer fasste damals 18 Monate auf Bewährung aus – nicht rechtskräftig.

Frage nach absichtlich schwerer Körperverletzung nicht gestellt

Denn: Staatsanwalt Roland Finster reichte Nichtigkeitsbeschwerde ein und bemängelte dabei die vom Gericht an die Geschworenen gestellten Fragen. Tatsächlich erkannten die Höchstrichter einen Rechtsfehler: Die Laienrichter hätten aufgrund der Verfahrensergebnisse und Zeugenaussagen auch nach einer möglichen absichtlich schweren Körperverletzung befragt werden müssen. Deshalb ordnete der OGH nun eine teilweise Neudurchführung des Strafverfahrens an. Diesmal ist aber ein Schöffengericht zuständig. Ein Termin ist noch offen.

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