„Krone“-Ombudsfrau

Ablehnung von Krankenkasse mit absurdem Grund

Ombudsfrau
04.03.2022 06:00

Zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen wollte Kurt R., während er für zwei Wochen zur Therapie ins Krankenhaus musste. Er nutzte einen Nachmittag für eine vom privaten Internisten angeordnete Magnetresonanztomographie (MRT). Auf den Kosten für die bleibt der Pensionist nun aber sitzen.

Zuerst sei ihm bei einer Kontrolluntersuchung vom Internisten zur Magnetresonanztomographie (MRT) geraten worden. „Kurze Zeit später war ich im Spital für eine zweiwöchige Schmerztherapie für meine Wirbelsäule“, erklärt Herr R. gegenüber der Ombudsfrau. Einen behandlungsfreien Nachmittag habe er für das MRT nutzen wollen, da sich auf dem Spitalsgelände ein entsprechendes Ambulatorium befindet, welches mit dem Krankenhaus aber nichts zu tun hat.

„Diese Untersuchung hatte ebenfalls nichts mit der orthopädischen Spitalseinweisung zu tun“, schildert der Pensionist weiter. Umso überraschter war er, als kurze Zeit später die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) die Kostenübernahme für das MRTablehnte. „Für mich ist es unerklärlich, da der Spitalsaufenthalt nichts mit der von einem privaten Internisten angeordneten Untersuchung zu tun hat“, bat der Leser die „Krone“ um Hilfe.

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Die Ablehnung ist mir unerklärlich, da der Spitalsaufenthalt nichts mit der angeordneten Untersuchung zu tun hatte.

Leser Kurt R.

ÖGK nahm gegenüber Ombudsfrau Stellung
Die ÖGK bleibt auch nach unserer Anfrage bei der Absage. Grund seien die Richtlinien. Bei einem stationären Aufenthalt in einer Krankenanstalt, mit Übernahme der Spitalskosten durch die ÖGK, seien alle Leistungen, Behandlungen und Heilmittel abgegolten. Eine gesonderte Vergütung für Leistungen während der Anstaltspflege sei nicht möglich. Ihre Ombudsfrau findet das absurd. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun!

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