„Krone“-Gastkommentar

Kampf gegen die Umweltkriminalität

Kolumnen
14.02.2022 10:24

Frankreichs Umweltministerin Barbara Pompili ruft vor ihrem Besuch in Wien in der „Krone“ zu entschlossenem Vorgehen auf. 

Über die Notwendigkeit, dringend und entschlossen gegen die Erderwärmung und den Verlust der biologischen Vielfalt vorzugehen, besteht heute in der internationalen Gemeinschaft ein Konsens.

Es ist unerlässlich, dass wir ein ähnliches Bewusstsein für die Gefahren gewisser organisierter krimineller Netzwerke entwickeln. Wenn sie auch manchmal unterschiedlichen Denkweisen und Handlungsmustern folgen, haben alle diese Akte der Umweltkriminalität zahlreiche Punkte gemein.

Erstens bedrohen diese Aktivitäten die biologische Vielfalt und das Überleben unserer Ökosysteme. Der illegale Handel mit Holz trägt beispielsweise zur Abholzung bei, die natürliche Lebensräume sowie wichtige Kohlenstoffsenker zerstört, und die ebenfalls Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit hat, weil sie das Entstehen von Zoonosen begünstigt.

Zweitens fließen bei diesen Aktivitäten exponentiell wachsende Finanzströme. Zwischen 110 und 281 Milliarden Dollar Erträge pro Jahr werden durch Umweltkriminalität erzielt. Diese schweren Vergehen gegen die Umwelt bringen sehr hohe Kosten für die Regierungen mit sich, die die Folgen davon bewältigen und beheben müssen, und stellen für jene Unternehmen, die sich an das Gesetz halten, unlauteren Wettbewerb dar.

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Diese schweren Vergehen gegen die Umwelt bringen sehr hohe Kosten für die Regierungen mit sich, die die Folgen davon bewältigen und beheben müssen.

Barbara Pompili

Schließlich ziehen die organisierten Gruppen einen Vorteil aus einem hohen Maß an Straffreiheit. Sie profitieren häufig davon, dass in den nationalen Rechtsrahmen ein spezifischer Straftatbestand, der auf diese Verbrechen anwendbar wäre, fehlt, dass sie kaum verfolgt werden und dass es der Polizei an spezieller Ausbildung mangelt. Diese Vergehen kennen keine Grenzen und die mangelnde internationale Zusammenarbeit, die in diesem Bereich noch zu wenig entwickelt ist, begünstigt ihr Entstehen.

Diese Überlegungen haben den französischen Staatspräsidenten Emmanuel Macron dazu veranlasst, beim Biodiversitätsgipfel der Vereinten Nationen im Jahr 2020 darauf zu pochen, dass es notwendig ist, „allen illegalen Aktivitäten, die die Natur gefährden, die Ökosysteme zerstören, den Rechtsstaat behindern und die nachhaltige Entwicklung der Menschheit in Frage stellen, ein Ende zu setzen“.

Seit fünf Jahren setzt Frankreich in diesem Bereich entschlossene Maßnahmen. Neben dem Zentralen Amt zur Bekämpfung von Umweltbeeinträchtigungen und Gefahren für die Volksgesundheit wurde 2019 ein Französisches Amt für Biodiversität geschaffen. Die Arbeit dieser Ämter wird durch ordentliche Gerichte mit Spezialisierung auf Streitsachen im Umweltbereich unterstützt, die komplexe Fälle von Umweltbeeinträchtigung behandeln. Sie wurden durch das französische Gesetz vom 24. Dezember 2020 geschaffen. Diese institutionelle Struktur wurde durch eine Stärkung unseres nationalen Rechtsrahmens ergänzt mit der Annahme des „Klima- und Resilienzgesetzes“ im letzten Sommer, das ich die Ehre hatte zu verteidigen und das in Frankreich zum ersten Mal die Straftat der Gefährdung der Umwelt einführt.

Diese Maßnahmen setzen sich ebenfalls auf europäischer Ebene fort, wo die Umweltkriminalität zu den Prioritäten des nächsten europäischen Politikzyklus zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität 2022-2025 zählt. Während seiner EU-Ratspräsidentschaft wird Frankreich in dieser Frage die Überarbeitung der Richtlinie aus dem Jahr 2008 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt unterstützen.

Wir müssen an diese Bemühungen anknüpfen und uns auf internationaler Ebene noch höhere Ziele setzen. Heute wird in Wien die erste zwischenstaatliche Tagung von Experten im Bereich der Bekämpfung von Umweltkriminalität unter der Schirmherrschaft des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung beginnen. Wir stehen hier an einem Schlüsselmoment, der zu einer kollektiven Bewusstseinsbildung rund um drei große Herausforderungen aufruft: im rechtlichen Bereich, um die Strafbarkeit der Umweltkriminalität in den Rechtsrahmen der Staaten zu stärken; im operativen Bereich, um die Zusammenarbeit zwischen den Justiz- und Polizeibehörden zu intensivieren; und vor allem im politischen Bereich, damit sich alle Regierungen angesichts dieser Herausforderung, vor der kein Land gefeit ist, entschieden engagieren.

Diese kollektive Mobilisierung ist notwendiger denn je, um der Straflosigkeit ein Ende zu setzen - für die heutigen Generationen, aber auch um das Umwelterbe zu erhalten, das wir unseren Kindern hinterlassen werden.

Barbara Pompili (Gastkommentar)

 Kronen Zeitung
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