Bürgermeister Alexander Stangassinger (SPÖ) ist sich nach Durchschau des 40-seitigen Urteils des Landesverwaltungsgerichts sicher: „Meine Vorgangsweise war richtig.“ Wie berichtet, hatte die Gemeinde ihren Amtsdirektor im vergangenen Jahr suspendiert. Auf dem Dienst-Computer des Spitzenbeamten fand man NS-Lieder, Porno-Dateien und Geheimakten über Mitarbeiter. Der Amtsleiter ging gegen seine Suspendierung gerichtlich vor – scheiterte damit aber nun.
Laut Gericht besteht der „ausreichend begründete Verdacht“, dass der Spitzenbeamte sechs Dienstrechtsverletzungen begangen haben könnte. Die Vorwürfe seien keine Kleinigkeiten. Sie könnten vielmehr „das Ansehen der Stadtgemeinde Hallein gefährden“, heißt es in dem Urteil. Der Spitzenbeamte kämpfte bis zuletzt um sein Recht, erst im Jänner sendete er eine 70 Seiten lange Ergänzung zu seiner Beschwerde an das Gericht. Die zuständige Richterin beeindruckte dies offenbar nicht. Jüngst tauchten zudem Handynachrichten des Ex-Amtsleiters auf – versandt an ÖVP-Politiker.
Die Justiz ermittelt weiterhin gegen den suspendierten Beamten, zudem läuft ein Disziplinarverfahren seitens der Gemeinde. Ruhe dürfte damit auch weiterhin nicht im Halleiner Rathaus einkehren.
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