Von den getesteten Produkten hatten 23 mehr als 30 Prozent Luftanteil in der Verpackung, neun davon sogar mehr als 60 Prozent. Der Durchschnitt lag, so das Verbraucherzentrale Hamburg, damit bei knapp 52 Prozent Luft. Negativer Spitzenreiter waren die "Nimm 2 Lollys" von Storck mit mehr als 90 Prozent Luft in der Verpackung. Mit 88 Prozent folgte auf Platz zwei die 3er-Packung "Fisherman's Friend" mit 88 Prozent.
Auf Platz drei landeten die "Reiskugeln Curry" von Maggi mit 75 Prozent. Bei einer ähnlichen Erhebung von Österreichs Arbeiterkammer stieg derselbe Hersteller ebenfalls mit einem seiner Fertiggerichte negativ aus. 68 Prozent Luftanteil wurden im Februar 2010 von der AK in einem asiatischen Reisgericht festgestellt. Auch ein österreichisches Produkt fiel im "Luft-Test" negativ auf: Die "Rum Trüffelcreme Herzen" der Firma Manner erhielten mit 54 Prozent Luftanteil auch kein besonders positives Zeugnis.
Hersteller in der Kritik: Mehr Inhalt vorgetäuscht
Das Ergebnis ist aus Sicht der Tester ein schlechtes Zeugnis für die Hersteller. Mit hohen Luftanteilen wird mehr Inhalt vorgetäuscht, als tatsächlich in der Packung ist. 30 Prozent Luftanteil gelten in Deutschland und Österreich als Richtmaß zur Beurteilung von Luft in Verpackungen. Bei höheren Werten ist von Mogelpackungen auszugehen, es sei denn, der Freiraum ist produktbedingt oder technisch unumgänglich.
Dies war aber bei den Proben in Hamburg nicht erkennbar, wie die Verbraucherzentrale mitteilte. Die Verpackungsgestaltung ist ein wichtiges Marketinginstrument, denn die Größe von Verpackungen hat oft entscheidenden Einfluss auf das Kaufverhalten.
Umweltsünde "Luftverpackung"
Zu große Verpackungen wirken sich außerdem extrem negativ auf die Umwelt aus. Ressourcen werden verschwendet, überflüssiger Verpackungsmüll wird produziert und der Transport der Lebensmittel wird weniger effizient. An die Füllmenge angepasste Packungen könnten deshalb einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Eine Warengruppe, bei denen die Verpackungsgestaltung besonders ineffizient zu sein scheint, sind laut Verbraucherzentrale Kosmetika. Häufig sind Hohlräume oder doppelte Böden in den Verpackungen vorhanden. Sind Tiegel zusätzlich in Pappschachteln abgepackt, sind diese oft grundlos überdimensioniert.
Bilder: Verbraucherzentrale Hamburg
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