Anwalt klärt auf

Krone § Recht: Wenn ein Skiunfall passiert

Tirol
23.01.2022 16:00

Ein Skiunfall ist schnell passiert. Dieser kann nicht nur Verletzungen verursachen, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Der Unfall ist nämlich nicht immer auf einen eigenen Fahrfehler zurückzuführen. Rechtsanwalt Dr. Peter Bergt berichtet, worauf man achten sollte, falls man in einen Skiunfall verwickelt ist.

Neben mangelhaft gesicherter Piste, Zusammenstößen mit Hindernissen oder etwa motorbetriebenen Pistenfahrzeugen kommt es sehr häufig auch zu schmerzhaften Kollisionsunfällen zwischen Sportlern. Plötzlich ist man mit Fragen nach Schadenersatz- und Schmerzengeldforderungen konfrontiert. Umso mehr gilt es, umsichtig und vorausschauend zu fahren, wie dies in den FIS-Regeln wiedergegeben wird.

Primär stellt sich die Frage, ob bei einem Unfall eine rechtswidrige Handlung gesetzt wurde - bei Kollisionen etwa durch den Unfallgegner oder durch den Pistenhalter. Als Verkehrsnormen werden die FIS-Verhaltensregeln im organisierten Skiraum uneingeschränkt von den Zivil- und Strafgerichten in ständiger Rechtsprechung zur Konkretisierung der erforderlichen Sorgfalt herangezogen.

Bei ca. einem Fünftel aller Zusammenstöße kommt es zu „Fahrerflucht“. Ein Entfernen vom Unfallort kann strafrechtlich als unterlassene Hilfeleistung oder im Fall des Unfallverursachers als Imstichlassen eines Verletzten gewertet werden. Ich rate dringend dazu, umgehend den Unfallort sowie Namen und Adressen von Zeugen und Unfallgegner zu dokumentieren. Sollte sich der Unfallgegner weigern, die Personalien bekannt zugeben, ist grundsätzlich jeder berechtigt, diese Person auf angemessene Weise - bis zum Eintreffen der Alpinpolizei - anzuhalten.

Mit den vorhandenen Informationen sollte dann unverzüglich ein Rechtsanwalt mit der Geltendmachung der Ansprüche beauftragt werden.

Worauf Sie bei Skiunfällen achten sollten:

  • Schreiben Sie sich Namen & Adressen von Zeugen auf.
  • Fertigen Sie Fotos von der Unfallörtlichkeit an. Halten Sie den Unfallhergang schriftlich fest und lassen ihn von Zeugen und Unfallgegner unterschreiben
  • Informieren Sie umgehend Ihre Versicherung und nehmen Kontakt mit Ihrem Rechtsanwalt auf.

Weitere Fragen? Kontakt: RA Dr. Peter Bergt, Bahnhofstraße 7, 6410 Telfs, Tel. 05262/64 249, Fax: 05262/68 950, www.rechtsanwaltbergt.at

 Tiroler Krone
Tiroler Krone
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Tirol



Kostenlose Spiele