Gründe für Attest

Wer als Ungeimpfter nicht im Lockdown bleiben muss

Coronavirus
18.12.2021 06:00

Bei der Impfung gegen das Coronavirus scheint vieles lediglich schwarz oder weiß zu sein - man ist geimpft oder ungeimpft. Die Gruppe der Ungeimpften umfasst jedoch nicht nur jene, die Angst vor dem Impfstoff haben oder eine Impfung bewusst ablehnen und damit im Lockdown ausharren müssen. In einigen - wenngleich auch in ausgesprochen wenigen Fällen - ist aus gesundheitlichen Gründen eine Impfung nicht möglich. Wen dies betrifft, und welche Schritte der Betroffene setzen muss - krone.at hat nachgefragt.

Grundsätzlich gibt es sehr wenige Gründe, die gegen eine Corona-Impfung sprechen, heißt es seitens des Gesundheitsministeriums. Einer davon ist eine mögliche allergische Reaktion auf einen der Inhaltsstoffe des Vakzins. Will man in diesem Fall sichergehen, wird jedoch nicht nur ein ärztliches Attest des behandelnden Arztes empfohlen, sondern auch die Konsultation einer Fachabteilung für eine Nutzen-Risiko-Abwägung - denn in so manchem Fall überwiegt der Nutzen einer Impfung.

Gründe gegen eine sofortige Impfung

  • Akute Infektionserkrankung, wie etwa Fiebererkrankung mit über 38 Grad (sobald Genesung eintritt, kann Impfung stattfinden)
  • Bestehende Allergien gegen Inhaltsstoffe des Impfstoffes
  • Verabreichung von Immunglobulin - danach soll bis zur Impfung mindestens drei Monate gewartet werden.

Attest bei Kontrolle
Doch was benötigen Personen, die sich tatsächlich nicht ohne Gefahr für Leben oder Gesundheit impfen lassen können? Nach Angaben des Gesundheitsministeriums müsse dies im Falle einer Kontrolle mit einem „ärztlichen Attest glaubhaft“ gemacht werden können. „Die Einschätzung, wer von dieser Ausnahme erfasst ist, obliegt dem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin“, so Sprecher Daniel Böhm. Es würden den Medizinern Leitlinien zu Verfügung gestellt, „die verdeutlichen, dass nur in wenigen Fällen eine wirkliche Kontraindikation“ bestehe.

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Das Gesundheitsministerium stellt Ärzten hierfür Leitlinien zur Verfügung, die verdeutlichen, dass nur in wenigen Fällen eine wirkliche Kontraindikation mit der Corona-Schutzimpfung besteht.

Sprecher Daniel Böhm

In vielen Fällen ist für bestimmte Risikogruppen die Impfung sogar besonders wichtig, da die Gefahr hoch ist, schwer an Covid-19 zu erkranken - darunter fallen etwa Betroffene mit chronischen Lungen- oder Herzerkrankungen, Krebserkrankungen, HIV, Diabetes, oder etwa auch Lebererkrankungen.

Keine offizielle Bescheinigung
Klargestellt wird seitens Böhm: „Eine offizielle Bescheinigung, dass man sich nicht ohne Gefahr für Leben oder Gesundheit impfen lassen kann, wird seitens des Gesundheitsministeriums nicht zur Verfügung gestellt“. All jenen, die glauben, nicht geimpft werden zu können, werde ein Beratungsgespräch mit dem behandelnden Arzt empfohlen.

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Aktuell ist in der 5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung geregelt, dass Personen, die nicht ohne Gefahr für Gesundheit oder Leben geimpft werden können, mithilfe eines ärztlichen Zeugnisses und einem aktuellen PCR-Test einen 2G-Status nachweisen können. Dieses ärztliche Zeugnis kann von jedem in Österreich zur Berufsausübung zugelassenen Arzt ausgestellt werden.

Rainer Pusch, Impfkoordinator Land Salzburg

Attest und negativer PCR-Test
Ergänzt wird dazu seitens Reinhard Krennhuber, Mediensprecher von Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ). „Liegt ein solches Attest und ein gültiges negatives PCR-Testergebnis vor, sind die Personen nicht von den Beschränkungen für Ungeimpfte betroffen.“ Auch in Niederösterreich und Salzburg würden dieselben Vorgaben - da bundesweit geregelt - gelten, hieß es auf Nachfrage.

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