Der Untersuchungsausschuss zur mutmaßlichen Korruption der ÖVP startet am 2. März mit den Befragungen. Darauf haben sich die Fraktionen am Donnerstag geeinigt. Bis Mitte Juli sind insgesamt 25 Befragungstage in Aussicht genommen. Diese können jedoch Ende Mai um weitere Termine ergänzt werden. Im Fokus des U-Ausschusses steht insbesondere die Amtszeit von Sebastian Kurz als Bundeskanzler. Der Rechnungshof soll die Aufklärungsarbeit unterstützen.
Ebenfalls auf den Weg gebracht wurden in der Geschäftsordnungssitzung sechs inhaltlich unterschiedliche Beweisanforderungen der Opposition. Dabei handelt es sich um Ermittlungsaufträge an Behörden, um diverse Sachverhalte zu erheben. Etwa wurden das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) sowie der Rechnungshof um Unterstützung gebeten.
Rechnungshof soll ÖVP-nahe Firmen durchleuchten
Das BAK soll Befragungen für den U-Ausschuss durchführen. Der Rechnungshof soll wiederum Zahlungsströme zwischen dem Bund und einer Reihe von Firmen aus dem Umfeld der ÖVP erheben sowie von Firmen, die in direktem oder indirektem Eigentum der Volkspartei stehen.
Auch die vom Untersuchungsgegenstand betroffenen Ministerien werden verpflichtet, den bestehenden Datenbestand zu sichern und Löschungen für die Dauer des U-Ausschusses auszusetzen. Die Medienbehörde KommAustria wird zudem aufgefordert, dem U-Ausschuss eine Aufstellung von Inseraten diverser Stellen aufzulisten. Zu guter Letzt wird der neue Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) verpflichtet zu erheben, wie Spenden an die ÖVP - konkret jener von Firmen - steuerlich behandelt wurden. Die Anträge wurden nicht mehrheitlich bestritten und wurden damit wirksam.
Rechnungshof: „Tun unser Bestes“
Der Rechnungshof beginne mit seiner Arbeit, um den U-Ausschuss zu unterstützen, teilte der Rechnungshof-Sprecher am Nachmittag via Twitter mit. „Wir werden unsere Akten genau prüfen und dann Unterlagen übermitteln.“ Sobald die vom Untersuchungsausschuss angekündigte Liste vorliege, welche potenziellen Zahlungsflüsse abgefragt werden sollen, werde der Rechnungshof damit ebenfalls starten. „Wir tun unser Bestes, um die Aufklärung zu unterstützen.“ Dies werde aber im Rechnungshof viele Ressourcen binden, was Auswirkungen auf laufende Prüfungen habe.
Der ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss ist nach dem Ibiza-Untersuchungsausschuss der 27. in der Zweiten Republik und der sechste nach der neuen U-Ausschuss-Regel. Fünf davon gehen auf ein Minderheitsverlangen zurück, für das es zumindest die Unterstützung eines Viertels der Abgeordneten (46) braucht. Die Dauer des U-Ausschusses ist laut Verfahrensordnung grundsätzlich auf 14 Monate begrenzt, im Bedarfsfall kann er auf bis zu 20 Monate verlängert werden.
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