Strafe über 1000 Euro

Kurios: Frau zahlte Vignette, aber fuhr „ungültig“

Steiermark
06.02.2026 20:11

Eine 73-jährige Autofahrerin glaubt, in der Steiermark mit einer gültigen Vignette unterwegs zu sein. Fehlanzeige! Jetzt wird sie kräftig zur Kasse gebeten. War es ein technischer Fehler?

Ein Gutschein-Code zum Aufrubbeln ist der Auslöser in diesem sehr kuriosen Fall: Annette Rygol bezahlte im Jänner 2025 wie immer ihr Abo für eine österreichische Zeitschrift, zu dem sie auch besagte Gutschrift für die digitale Vignette erhält.

Ihr Bankeinzug belegt: Das Geld für Abo plus Vignette wurde abgebucht. Frau Rygol, die damals noch im deutschen Rosenheim wohnte, glaubte somit, rechtskonform auf Österreichs Straßen unterwegs zu sein ...

Ich habe damals bezahlt und keine Fehlermeldung bekommen. Ich bin ja nicht so blöd, dass ich ein halbes Jahr ohne Vignette fahre. Man muss wirklich genau aufpassen.

Annette Rygol

Betroffene Autofahrerin

Böse Überraschung mit teurer Strafe
Doch die böse Überraschung folgte! Bei der 73-Jährigen trudelten prompt mehrere Mahnungen der österreichischen Behörden ein, allerdings noch an ihrer deutschen Adresse. Rygol war aber gerade in die Steiermark umgezogen, natürlich inklusive Ummeldung. Als sie die Mahnungen verspätet sah – rund ein Dutzend Strafen für angebliches Fahren ohne gültige Vignette war ihr zugestellt worden – war sie verwundert. „Ich bin doch nicht so blöd, dass ich ein halbes Jahr ohne Vignette fahre“, sagt sie zur „Krone“. Schnell aktivierte sie ihren Gutschein für die Vignette („den habe ich zum Glück aufgehoben“) online vermeintlich erneut.

Laut Asfinag war es die erste Aktivierung. Der Code taucht dort im Oktober 2025 das erste Mal im System auf. Rygol: „Ich bin für mein Alter digital gut drauf, mache das seit Jahren so mit der Vignette und habe letzten Jänner bei der Bezahlung keine Fehlermeldung bekommen. Ich dachte also, alles passt.“

Wichtige Infos und Irrtümer:

  • Seit 2017 gibt es die digitale Vignette in Österreich. Seit damals gilt auch eine Konsumentenschutzfrist von 18 Tagen (14 Tage für Rücktrittsrecht plus vier Tage für den Postweg). Erst danach gilt die digitale Zwei-Monats- oder die Jahresvignette. Die Vignette für ein oder zehn Tage ist sofort ab Kauf gültig.
  • Bei Streckenmauttickets (z.B. für den Gleinalmtunnel) gilt laut Asfinag ebenfalls: Für eine einmalige Durchfahrt sofort gültig, für die Mehrfahrtenkarte bei den Mautstellen (früher Jahreskarte) muss man die 18 Tage einrechnen. 
  • Sofort gültig sind alle Karten, wenn man sie bei einem Wiederverkäufer (Automat, Trafik, Öamtc, Arbö etc.) kauft.
  • Bei Ummeldungen, Umsiedelungen (anderer Bezirk, anderes Kennzeichen), Autotausch oder Verkauf immer auch an die Vignette denken!

Die Autofahrerin sieht nicht ein, dass sie nun über 1200 Euro Strafe zahlen soll – womöglich wegen eines technischen Fehlers. Der Asfinag sind die Hände gebunden: „Es tut uns leid, aber wir haben keine Möglichkeit, bei laufenden Verwaltungsverfahren einzugreifen.“ Die Frau kann nur mehr auf Kulanz der Behörden hoffen.

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