Bis zu 600 Euro/Jahr

Steirer müssen künftig für leere Wohnungen zahlen

Steiermark
15.12.2021 16:30

Dieser Einigung ging ein langes Tauziehen voraus - und sie birgt gehörig Sprengkraft: Die Steiermark erhält eine neue Abgabe sowohl für Zweitwohnsitze als auch für leerstehende Wohnungen. Jede Gemeinde kann entscheiden, ob sie die Abgaben einführt. Noch wird an Details gefeilt, im ersten Quartal soll alles fixiert werden.

Es war einer der großen Aufreger im Grazer Wahlkampf - der Bauboom und die für viele Parteien zu hohe Anzahl an leerstehenden (Anleger-)Wohnungen, welche die Preise in die Höhe treiben. Eine Leerstands-Erhebung hat die neue Links-Koalition angekündigt, bald bekommt sie zudem das Instrument einer Leerstands-Abgabe in die Hand gedrückt.

Darauf haben sich auf Landesebene die Regierungspartner ÖVP und SPÖ geeinigt. Wenn als eine Wohnung (zu) lange unbewohnt ist, wird eine Abgabe - gestaffelt nach Wohnungsgröße - fällig. Die Höhe richtet sich nach der Nächtigungsabgabe mal 300 - das ist durch ein Höchstgerichtsurteil vorgegeben. Jährlich sind somit derzeit bis zu 600 Euro zu zahlen, das könnte künftig aber noch weiter steigen. Es gibt aber zahlreiche Ausnahmen (siehe Faktenbox unten), betroffen werden daher in erster Linie Spekulanten sein.

Dieselben Regeln gelten auch für die ebenfalls neue Zweitwohnsitzabgabe. Das ist ein Thema, das vor allem im Ennstal unter den Nägeln brennt, wo der Unmut über die wachsende Anzahl an Zweitwohnsitzen groß ist.

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Nach intenisven Verhandlungen haben wir uns nun auf ein umfassendes Paket für eine neue Raumordnung und ein neues Baugesetz geeignet, das erhebliche Verbesserungen bringen wird.

Barbara Riener und Hannes Schwarz

Jede Gemeinde kann individuell entscheiden, ob sie die zwei neuen Abgaben einführt (nur eine ist nicht möglich). Zahlreiche Detailfragen sind bis zum geplanten Beschluss im Landtag im ersten Quartal 2022 noch zu klären - das gilt auch für die weiteren Punkte des am Mittwoch verkündeten Pakets: die Erneuerungen des Raum- und Bauordnungsgesetzes, an denen schon lange getüftelt wird und die bereits für den Herbst angekündigt waren.

Fakten

  • Ausgenommen von der neuen Leerstandsabgabe sind unter anderem Dienstwohnungen, durch Pflegeaufenthalt leerstehende oder unvermietete Wohnungen, als Vorsorge für ein Kind geplante Wohnungen sowie Wohnungen im Eigentum gemeinnütziger Wohnbaugenossenschaften oder Gebietskörperschaften.  
  • Gestrichen wird die bisherige Ferienwohnungsabgabe.  
  • Ausgenommen von der geplanten Baulandabgabe sind Grundstücke im Grüngürtel oder im Nahbereich von Tierhaltungsbetrieben, landwirtschaftlich bewirtschaftete Flächen und Baugrundstücke im Eigentum von Gemeinden und Wohnbauträgern.

Weniger Bodenverbrauch als steirisches Ziel
Klimaschutz und weniger Bodenverbrauch sind hier Ziele. Ein Instrument ist eine Abgabe auf Bauland, das auch nach Jahren noch unbenutzt ist. Sie soll zwei Prozent der durchschnittlichen Grundstückspreise in einer Gemeinde bzw. Katastralgemeinde betragen. Damit soll erreicht werden, dass nicht immer neues Bauland ausgewiesen, sondern bestehendes genutzt wird,

Heikel sind neue Bestimmungen für Tierhaltungsbetriebe. Große Ställe sorgen ja regelmäßig für Konflikte mit Anrainern. „Der Spagat ist schwierig“, gibt ein Verhandler zu. Jedenfalls soll künftig einfach ersichtlich sein, wo die Geruchsbelästigung hoch ist, um späteren Ärger zu verhindern. Aber auch hier gilt: Details folgen noch.

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