15.12.2021 06:31 |

Bürokratische Hürde

Als dreifach Geimpfter trotzdem nicht anerkannt

Einige Österreicher haben sich Anfang des Jahres dazu entschieden, das Impfangebot in Ungarn wahrzunehmen. Dort erhielten sie bis zu dreimal den Stich mit einem anerkannten Vakzin - und trotzdem gelten sie hierzulande als „ungeimpft“. Umständlich muss man für die Eintragung ins System einen Arzt konsultieren.

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Dirk Thomas Pajer aus dem Burgenland ist beruflich viel unterwegs. Anfang des Jahres wollte er möglichst schnell wieder mobil werden und nahm darum das Angebot seines Arbeitgebers an, sich noch vor dem österreichischen Start in Ungarn mit AstraZeneca impfen zu lassen. Gleiches beim zweiten Mal, und sogar beim Boostern war er als einer der Ersten mit dabei. Mit den internationalen Impfdokumenten und den Chargennummern der Spritzen kann Pajer sich somit an den Grenzen der 2G-Regelung entsprechend ausweisen. Also alles gut? Nein!

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Wenn das so weitergeht, befürchte ich, demnächst noch eine Strafzahlung von 600 Euro leisten zu müssen.

Dirk Thomas Pajer

Da die Behandlung im Ausland erfolgte, erhält er regelmäßig Erinnerungen, sich doch impfen zu lassen, hierzulande gilt er offiziell als „ungeimpft“. „Wenn das so weitergeht, befürchte ich, demnächst noch eine Strafzahlung von 600 Euro leisten zu müssen“, meint der Zurndorfer. Eine Klärung erwies sich als schwierig: Der Dachverband der Sozialversicherungsträger verwies ihn an ELGA. Dort schickte man ihn weiter zum Hausarzt. Dieser empfahl die AGES, welche das Sozialministerium nannte, wo telefonisch niemand erreichbar war.

Die „Krone“ fragte nach: Laut Information der Impfkoordination Burgenland ist Pajer leider kein Einzelfall, ähnliche Anrufe kämen täglich. Zugang zum System hätten allerdings nur Ärzte. Ein Anruf beim Mediziner Georg Böhm in Eisenstadt bestätigt das: „Wenn mir meine Patienten eine amtliche Impfbestätigung vorlegen, dann trage ich sie so ins System ein“, so der Allgemeinmediziner.

Grundsätzlich gilt: Jeder Arzt kann es eintragen.
Ähnlich äußert sich die Landesärztekammer Burgenland: Grundsätzlich hätten alle niedergelassenen Ärzte Zugang zum Meldesystem - wenn sich allerdings jemand nicht als „Impfarzt“ bekennen möchte, könne man nicht viel tun. Dann empfehle man die Clearing-Stellen des Landes oder eben den Impfkoordinationsstab Burgenland.

Für Pajer bleibt zu hoffen, dass sich doch noch ein Mediziner finden wird, der sich anhand der vorliegenden Dokumente von seinem Impfstatus überzeugen lässt und ihn endlich offiziell ins System eintragen wird.

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