02.12.2021 11:47 |

Ab 1. Jänner 2022

Gehälter der Politiker steigen um 1,6 Prozent

Die Politikergehälter steigen im kommenden Jahr um 1,6 Prozent. Der Rechnungshof hat diese gesetzlich festgelegte Erhöhung am Donnerstag veröffentlicht. Sofern der Nationalrat keine andere Regelung beschließt, tritt die Erhöhung mit 1. Jänner in Kraft.

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Ausgangspunkt der „Bezügepyramide“ sind die Einkommen der Nationalratsabgeordneten. Sie erhalten kommendes Jahr 9376 Euro brutto monatlich - um 148 Euro mehr als heuer. Ausgehend von deren Gehältern werden auch die anderen Politikergehälter berechnet.

Bundespräsident führt Pyramide an
An der Spitze steht Bundespräsident Alexander Van der Bellen mit 25.357 Euro (plus 400 Euro), vor Bundeskanzler Alexander Schallenberg (ÖVP) mit 22.640 Euro Monatsgage (plus 357 Euro) und Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) mit 19.923 (plus 314 Euro). Die Landeshauptleute erhalten maximal 18.751 Euro (plus 295 Euro), wobei das Bezügebegrenzungsgesetz für Landespolitiker nur Obergrenzen vorgibt, die auch unterschritten werden können.

Ursprünglich hatten Landeshauptleute und Minister Anspruch auf dieselben Einkommen. Seit einer gestaffelten Gehaltserhöhung für das Jahr 2019 steigen die bis dahin mit den Landeschefs „synchronisierten“ Minister allerdings etwas schlechter aus: Sie erhalten kommendes Jahr 18.112 Euro (plus 285 Euro). Den Klubobleuten der fünf Parlamentsparteien stehen 15.395 Euro zu (plus 242 Euro), Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) erhält 19.017 Euro (plus 299 Euro).

Neben dem Landeshauptmann regelt die Einkommenspyramide auch die Obergrenzen für eine Reihe weiterer Landespolitiker, darunter die Landesräte (16.876 Euro), die Landtagspräsidenten (14.063 Euro) und die Landtagsabgeordneten (7.500 Euro). Und die Bundesratsmandatare erhalten genau halb so viel wie ihre Kollegen im Nationalrat: 4688 Euro.

Kein Spielraum bei Festlegung
Bei der Festlegung der Gehaltserhöhungen hat Rechnungshof-Präsidentin Margit Kraker keinen Spielraum. Sie ergeben sich aus einem gesetzlich festgelegten Anpassungsfaktor. Der entspricht entweder der Inflationsrate in der Zeit vom Juli des Vorjahres bis zum Juni des aktuellen Jahres oder der für das Folgejahr festgelegten ASVG-Pensionserhöhung. Herangezogen wird der niedrigere Wert. Für 2022 waren beide Werte mit 1,6 Prozent (das entspricht einem Anpassungsfaktor von 1,016) gleich hoch.

Im Vorjahr hat allerdings die Politik dann noch eine Änderung vorgenommen und die Erhöhung teilweise ausgesetzt, das heißt für einige Funktionen wurde eine Null-Lohnrunde beschlossen.

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