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Antigentests ab 1. Dezember in den Impfzentren

Burgenland
30.11.2021 12:38
Porträt von Burgenland-Krone
Von Burgenland-Krone

Morgen starten in den 6 Impfzentren im Burgenland Antigen-Teststraßen, um Personen, die noch kein gültiges Impfzertifikat haben, einen unkomplizierten Testnachweis im Sinne der 3G-Regel am Arbeitsplatz zu ermöglichen.

Sie lösen die temporären Teststraßen in den Straßenbauämtern ab, die damit ihren Betrieb einstellen. 

In den Teststraßen der Impfzentren (Gols, Mattersburg, Müllendorf, Neutal, Oberwart und Heiligenkreuz) werden täglich von 7 bis 19 Uhr Antigen-Spucktests unter Aufsicht befugter Personen durchgeführt, die das Testergebnis bestätigen. Sie können außerdem ein Testzertifikat generieren, das 24 Stunden am Arbeitsplatz gültig ist.

QR-Code notwendig
Um an der Testung teilzunehmen, braucht man einen persönliche QR-Code. Diesen kann man selbstständig erstellen, indem man seine persönlichen Daten in den QR-Code-Generator auf der Internetseite qr.bgld-testet.at eingibt. Dieser QR-Code muss nur einmal erstellt werden und ist zu jeder Testung mitzubringen.

Für die Testung gilt: Eine halbe Stunde vor dem Test nichts essen, da sonst das Testergebnis verfälscht werden könnte. Außerdem braucht man seinen QR-Code und einen Lichtbildausweis. Natürlich gilt auch hier die FFP2-Masken-Regel. Sie darf nur für den Test heruntergenommen werden. 

Bitte warten!
Es wird empfohlen, bis zur Auswertung des Testergebnisses - diese dauert etwa 15 Minuten - vor Ort zu bleiben. Lautet das Testergebnis „nicht nachweisbar“, erhält man per E-Mail ein Testzertifikat, das im Sinne der 3G-Regel am Arbeitsplatz 24 Stunden gültig ist.
Im Fall eines positiven Testergebnisses wird man vor Ort oder telefonisch darüber informiert. Personen mit einem positiven Antigen-Schnelltest sollen sich umgehend nach Hause begeben, sich selbst isolieren und die Nummer 1450 anrufen. Sie erhalten dann einen Termin für eine PCR-Beprobung in einer Teststraße des Roten Kreuzes und werden von der zuständigen Gesundheitsbehörde abgesondert.

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