Der „Krone“-Bericht über die Schadenersatzforderung der Villacher Faschingsgilde nach dem Terroranschlag hat hohe Wellen geschlagen. Die Narren wollen im Strafverfahren gegen den Angeklagten als „Opfer“ gelten – ganz so wie jene Menschen, die verletzt wurden oder die Mutter, die ihr Kind verloren hat. Jetzt hat das Gericht darüber entschieden.
Viele fanden die Forderung der Villacher Faschings GmbH gar nicht lustig: Sie haben sich im Strafverfahren nach dem Terroranschlag von Villach am 15. Februar 2025 als Opfer angeschlossen und einen hohen sechsstelligen Betrag verlangt, also zumindest 100.000 Euro.
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