Unzulässige Gebühren

Wer billig bucht, fliegt am Ende oft sehr teuer

Österreich
08.09.2021 06:01

Mit Schnäppchenpreisen werben Billigflieger wie Ryanair, ihre Österreich-Tochter Laudamotion, Wizz und Co. Doch oftmals sind die vermeintlichen Billigtickets am Ende alles andere als günstig.

Mit Kampfpreisen, die zum Teil günstiger sind als eine Zug- oder Taxifahrt zum Flughafen, werben Billigflieger – allen voran Ryanair. Zwar hatte die österreichische Regierung vor rund einem Jahr öffentlichkeitswirksam einen Mindestpreis von 40 Euro für Flugtickets verlautbart, umgesetzt wurde dieser jedoch bis heute nicht.

Und so tobt am Himmel über Europa weiterhin eine gnadenlose Preisschlacht, denn gerade in der derzeitigen Phase der ersten Erholung des Flugverkehrs in der Corona-Pandemie rittern die Fluggesellschaften um Kunden. Doch die vermeintlich günstigen Kampfpreise haben oft viele Haken.

Denn die im Internet und auf riesengroßen Plakaten beworbenen „Ab-Preise“ sind in der Regel rasch ausgebucht, weil nur ein geringes Kontingent existiert. Der wesentlich größte Teil der Tickets wird zu deutlich höheren Preisen verkauft, die mitunter nur noch gering unter den Tarifen der seit Jahrzehnten etablierten Konkurrenz liegen.

Für Check-in am Flughafen extra kassieren
Und auch hier ist Vorsicht geboten: Denn Billigairlines machen ihr Geschäft mit (oft versteckten) Zusatzkosten. So muss - unterschiedlich je nach Airline - für Gepäck oft extra bezahlt werden. Eine beliebte Masche ist es auch, für den Check-in auf dem Flughafen extra Geld zu kassieren. Selbst Passagiere, bei denen der Internet-Check-in nicht funktioniert hat, werden dann im Airport unter Zeitdruck zur Kasse gebeten.

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Österreichisches Recht wird von Ryanair mit einem Lächeln mit Füßen getreten.

Die Austrian Cockpit Association

Neben diesen fragwürdigen Praktiken ist auch die Sicherheit bei Billigfliegern ein Punkt, den Experten immer wieder ansprechen. Die Arbeitsbedingungen des Personals sind oft ausgesprochen prekär, der Druck immens. Wer sich krankmeldet, fliegt raus. Der „Krone“ sind Fälle bekannt, wo kranke Piloten von Billigfliegern aus Angst vor Jobverlust vollgepumpt mit Medikamenten im Cockpit saßen, obwohl dies gesetzlich strengstens verboten ist.

Gericht: Check-in-Gebühr bei uns nicht zulässig
Großer Sieg für die Arbeiterkammer: 32 von 37 Klauseln bei Laudamotion sind laut Gericht unzulässig - Geld zurück für viele Flugpassagiere. Konkret geht es um 32 Klauseln in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen. Die Gerichte beurteilten sie als unzulässig, etwa wegen intransparenter Formulierungen und unzulässiger Fristen.

Nennenswert ist vor allem die Check-in-Gebühr von 55 Euro pro Flug und Person. Sie darf nicht verlangt werden, wenn es während der Buchung keinen klaren Hinweis gab. Gabriele Zgubic von der AK: „Das Urteil hat Auswirkungen auf die Branche, gilt derzeit aber nur für Laudamotion - Verfahren gegen Ryanair und Wizz laufen noch.“

Auch Gebühr für Neuausstellung von Bordkarte unzulässig
Hat ein Passagier seine Bordkarte vergessen, muss er für die Neuausstellung auf dem Flughafen 20 Euro bezahlen. Auch das prangerte die Arbeiterkammer an. Diese Gebühr ist ebenfalls unzulässig. Zahlreiche weitere Klauseln der Ryanair-Tochtergesellschaft zu Buchungen, Buchungsgebühren, Gepäck und Zahlungsvorgängen sind kaum zu lesen, teils unverständlich formuliert und mit vielen Querverweisen versehen.

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Das Urteil hat Auswirkungen auf die Branche, gilt derzeit aber nur für Laudamotion - Verfahren gegen Ryanair und Wizz laufen noch.

Gabriele Zgubic von der AK

Geld zurück mit Musterbrief
Die Check-in-Gebühr bei Laudamotion kann jetzt zurückgefordert werden, wenn Kunden während der Buchung nicht darauf aufmerksam gemacht wurden und die Gebühr auf dem Flughafen zahlen mussten. Am besten den Musterbrief der Arbeiterkammer herunterladen. Die Rechtsexperten raten Konsumenten, die Check-in-Gebühr nur vorbehaltlich der rechtlichen Klärung zu zahlen und die Rückforderung schriftlich bei der Fluglinie zu verlangen.

Und was tun, wenn der Online-Check-in nicht funktioniert? Unbedingt einen Screenshot von der Meldung machen, dass der Online-Check-in fehlschlug, und dann das Geld zurückholen.

„Weiterhin viele Beschwerden“
Nach der Welle im Vorjahr gibt es weiter viele Flug-Absagen, weiß Maria-Theresia Röhsler von der Agentur für Passagierrechte (apf). Im Vorjahr hat ihre Behörde gut 1800 Schlichtungsverfahren gegen Airlines geführt und 1,1 Millionen Euro für Fluggäste erstritten.

„Krone“: Beruhigt sich das heuer?
Maria-Theresia Röhsler: Der Flugverkehr ist deutlich geringer, daher gibt es bisher weniger, aber immer noch recht viele Beschwerden. 70 Prozent betreffen Ticket-Rückerstattungen nach Flug-Annullierungen.

Gibt es notorische Sünder-Fluglinien?
Nein, so wie im Verhältnis ihrer Passagierzahlen hatten wir deshalb schon zuletzt bei AUA und Laudamotion die meisten Beschwerdefälle. Hauptpunkt waren Rückerstattungen, bei denen die Passagiere sozusagen im Kreis geschickt werden. Wir sind ja auch nur für österreichische Fluglinien zuständig sowie für jene, die in Österreich starten bzw. landen.

Was mache ich bei einem Problem, nachdem ich mich z.B. bei der afp über meine Rechte informiert habe?
Wir prüfen die Beschwerde und nehmen uns dieser dann an, und das völlig gratis. Formulare usw. findet man ebenfalls auf unserer Internetseite.

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