Eine Gesetzesnovelle soll Kontrolle von Freizeitwohnsitzen mittels Security wieder ermöglichen, sagt Gemeindeverbandspräsident Ernst Schöpf im Gespräch mit der „Krone“.
„Krone“: Wie ist die Stimmung unter den Gemeinden bezüglich der Freizeitwohnsitz-Kontrollen? Sind sie überfordert?
Ernst Schöpf: Der Aufgabenmix der Gemeinden lässt sich in angenehme und weniger angenehme Tätigkeitsbereiche untergliedern. Die Kontrolle von Freizeitwohnsitzen gehört zweifellos zu letzterem. Um dabei keiner „Überforderung“ ausgesetzt zu sein, ist es notwendig, über die entsprechenden Rahmenbedingungen zu verfügen. Bei der geplanten Novelle der Tiroler Gemeindeordnung 2001 ist vorgesehen, Organe der öffentlichen Aufsicht zu implementieren, um die Aufgaben bestmöglich erfüllen zu können.
Das Land hat die Beauftragung von Security-Diensten als Kontrollorgane kürzlich untersagt. Wie ist Ihre Position dazu?
Die Beauftragung von Kontrollorganen („Security-Diensten“) wird nach Beschlussfassung der zuvor angeführten Novelle möglich sein. Dies wird voraussichtlich im Oktober-Landtag geschehen. Damit sind vom Bürgermeister und der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft bestellte Organe der öffentlichen Aufsicht autorisiert, an der Vollziehung und Überwachung der einschlägigen Bestimmungen betreffend Freizeitwohnsitze mitzuwirken.
Wäre eine „Taskforce Freizeitwohnsitze“, wie von der Liste Fritz gefordert, aus Ihrer Sicht sinnvoll?
Die Einrichtung einer „Taskforce Freizeitwohnsitze“ erachte ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt als entbehrlich.
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