Erlass ab Freitag:

Regionale Verschärfungen an Impfrate gekoppelt

Politik
26.08.2021 16:49

Regionale Verschärfungen der Corona-Maßnahmen sind künftig auch an die Durchimpfungsrate in den Gemeinden gekoppelt. Ein dementsprechender „Erlass für Hochrisikogebiete“ von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) ging am Donnerstag an die Landeshauptleute und tritt tags darauf, also am Freitag, in Kraft.

Der neue Erlass ersetzt den bisherigen „Hochinzidenzerlass“. Künftig werden bei der Einstufung eines Bezirks als Hochrisikogebiet neben der Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner auch die Durchimpfungsrate des jeweiligen Bezirks sowie die Belegung der Intensivstationen des betreffenden Bundeslandes berücksichtigt.

Mückstein: „Impfung ist der wirksamste Schutz gegen das Virus“
„Die Impfung ist der wirksamste Schutz gegen das Coronavirus, und wir sehen, dass das Virus zwischen Geimpften und Ungeimpften unterscheidet“, kommentierte Mückstein die Maßnahme. Um die Ausbreitung des Virus zielgerichtet und regional einzudämmen, müsse man daher besonderes Augenmerk auch auf die jeweilige Durchimpfungsrate richten.

Kontrollen der Nachweispflicht
Für Hochrisikogebiete ist künftig mittels Verordnung durch die Landeshauptleute oder die Bezirksverwaltungsbehörde festzulegen, dass Personen den betreffenden Bezirk nur verlassen dürfen, wenn sie den Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr im Sinne der 2. COVID-19-Öffnungsverordnung (3G-Nachweis) vorweisen können. Die Kontrollen der Nachweispflicht haben stichprobenartig mit möglichst hoher Frequenz zu erfolgen. Dafür kann auch der Assistenzeinsatz des Bundesheeres angefordert werden.

Darüber hinaus sind durch die Landeshauptleute oder die Bezirksverwaltungsbehörde für Hochrisikogebiete weitere Vorkehrungen zur Eindämmung der Ausbreitung von SARS-CoV-2 zu setzen. Dafür kommen - neben anderen - Maßnahmen wie Schwerpunktkontrollen der bisherigen Regelungen, ein 3G-Nachweis etwa im Handel, verstärktes Contact Tracing, Erweiterung der Tragepflicht von MNS und Einführung der Tragepflicht von FFP2-Masken oder weiterführende Quarantänemaßnahmen infrage.

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