Das Land Niederösterreich wird per 1. September eine Impfverpflichtung für Neuaufnahmen in den Landesdienst einführen. „Das gilt für alle Bereiche, nicht nur für die Gesundheitsberufe oder die Landeslehrer. All jene, die in den Landesdienst aufgenommen werden wollen, müssen geimpft sein und sich verpflichten, diesen Impfschutz aufrecht zu erhalten“, sagte Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner.
Ausgenommen seien natürlich jene, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, betonte sie. Die Landeshauptfrau führte drei Grüne an: „Erstens, weil wir unsere Mitarbeiter schützen wollen. Zweitens will ich die Funktionstüchtigkeit unseres Landesdienstes erhalten. Drittens wollen wir unsere Landsleute schützen.“
Wichtig sei ihr dabei das Einvernehmen mit der Personalvertretung gewesen. „Wir wollen seitens des Landes eine Vorbildfunktion übernehmen. Wir sind fest davon überzeugt, dass das der richtige Weg ist.“
Mitte Juli wurde bereits die Impfverpflichtung in Niederösterreich für neue Gesundheitsmitarbeiter verkündet. Diese gilt ebenso ab dem 1. September.
Ähnliche Regelungen in anderen Bundesländern
Andere einzelne Bundesländer haben bereits ähnliche Regelungen in Teilbereichen umgesetzt oder angekündigt. In Wien etwa gilt eine Impfpflicht für neue Mitarbeiter im Gesundheits- und Sozialbereich, ab dem Herbst soll die Immunisierungs-Pflicht auch für neue Mitarbeiter in Wiener Kindergärten gelten. Auch in der Steiermark gilt per 1. August eine Bevorzugung von Geimpften bei der Aufnahme in den Landesdienst.
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