Mörtschacher klagt

Vermessung von Grundstück löst heftigen Streit aus

Kärnten
22.07.2021 12:01

Bereits mehrere Jahre tobt zwischen Johann Granegger und der Gemeinde Mörtschach ein heftiger Streit: „Der Bürgermeister hat mein Grundstück 2017 ohne Zustimmung vermessen und ins öffentliche Gut eintragen lassen“, klagt der Eigentümer, der daher eine Vermessungsurkunde nicht anerkennt und den Fall bis vor die Volksanwaltschaft brachte.

Der Ärger beim Stranbauer, wie es am Hof von Johann Granegger heißt, ist groß. Ihm liegt eine Vermessungsurkunde aus dem Jahr 2017 zur Unterschrift für eine Eintragung ins Grundbuch vor. Diese will er aber nicht unterzeichnen, da die Vermessungen für ihn nicht rechtens gewesen seien.

„Eine mündliche Vereinbarung hat auch seine Gültigkeit“
Wie kam es dazu? Vor rund 20 Jahren tauschte Granegger mit seiner Schwester ein kleines Grundstück. Einen Eintrag ins Grundbuch dafür gibt es nicht. „Eine mündliche Vereinbarung hat auch seine Gültigkeit“, so Granegger. Einige Zeit später kam es zum Streit mit der Schwester und ihrem Lebensgefährten. Im Jahr 2017 führte die Gemeinde auf diesem Grundstück Vermessungen durch. „Ich bin jedoch nicht darüber informiert worden“, klagt Granegger, der von der Gemeinde dazu aufgefordert wurde, für diese Vermessung seine Unterschrift zu leisten.

Dem widerspricht der Bürgermeister
„Die Schwester von Granegger hat ein Vermessungsbüro beauftragt, und einen Lageplan erstellen lassen. Möglicherweise wurde Herrn Granegger in diesem Zuge der Lageplan mit dem Ersuchen um Zustimmung zur Überbauung seines Grundes vorgelegt“, sagt Gemeindechef Unterreiner.

Fall bis vor die Volksanwaltschaft gebracht
Granegger brachte den Fall darauf bis vor die Volksanwaltschaft. Diese teilte in einem Schreiben mit, dass es 2017 keine Vermessung für das besagte Grundstück gegeben habe. Der Eigentümer widerspricht dem jedoch: „Mir wurde bestätigt, dass die Urkunde von 2017 im Grundbuch eingetragen ist. Diese liegt auch auf der Gemeinde auf.“

„Bis dato kein Fehler erkannt“
Davon will man bei der Gemeinde jedoch nichts wissen: „Die letzte Vermessung stamme aus dem Jahr 2015.“ In einem Schreiben an die Gemeinde Mörtschach teilte die Volksanwaltschaft zudem mit, dass im Vorgehen der Kommune „bis dato kein Fehler erkannt“ wurde.

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