Deutscher "Fall F."

Acht Kinder mit Stieftocher - Vater gesteht vor Gericht

Ausland
15.02.2011 12:29
Ein deutscher Familienvater aus dem Westerwald, der seine Kinder mehr als zwei Jahrzehnte sexuell missbraucht und seine Stieftochter acht Mal geschwängert haben soll, hat am Dienstag vor dem Landgericht Koblenz ein Geständnis abgelegt. Er gab zu, der Vater der sieben Kinder seiner Stieftochter zu sein. Das erste Baby, das der Mann ebenfalls gezeigt haben soll, war kurz nach der Geburt gestorben. Die Missbrauchsvorwürfe bestreitet der 48-Jährige nach wie vor.

Dem Mann aus Fluterschen in Rheinland-Pfalz, der seit August 2010 in Untersuchungshaft sitzt, wird vorgeworfen, seine 18-jährige Tochter und seine 28 Jahre alte Stieftochter jahrelang missbraucht und zur Prostitution gezwungen zu haben. Auch an seinem Stiefsohn soll sich der arbeitslose Mann vergangen haben. Insgesamt geht es um 350 Einzeltaten zwischen Herbst 1987 und Sommer 2010.

Die Stieftochter hatte einen Brief der 18-Jährigen an das Jugendamt geschickt und damit die Ermittlungen ins Rollen gebracht. "Er hat seine eigene Tochter angefasst, er hat seine eigene Tochter entehrt", heißt es in dem Brief, der bei Gericht verlesen wurde. Die Frau des Angeklagten, die die beiden älteren Kinder mit in die Ehe brachte, will laut Ermittlungsbehörde nichts vom Missbrauch bemerkt haben. Bisher wurde auch nicht gegen sie ermittelt.

Anklage schildert schimme Szenen
Bei Prozessbeginn schilderte der Staatsanwalt schreckliche Szenen aus dem Familienalltag und wie sich die Kinder gegen die Übergriffe zu wehren versuchten. Die heute 18-jährige leibliche Tochter des Mannes soll über mehrere Jahre hinweg etwa einmal die Woche von ihrem Vater missbraucht worden sein. Das erste Mal hatte der Vater laut Anklage Sex mit ihr, als sie zwölf Jahre alt war; mit der heute 28 Jahre alten Stieftochter, als diese 13 Jahre alt war.

In der Anklageschrift war neben den sexuellen Vorwürfen auch von Gewaltexzessen in dem Westerwaldort die Rede. So soll der 48-Jährige daheim mit einem Bundeswehrkoppel (Gürtel mit schwerer Metallschnalle, Anm.) und einer Peitsche geprügelt haben.

Bis zu 15 Jahre Haft, Gutachten bestätigen Vaterschaft
Dem 48-Jährigen drohen bei einer Verurteilung bis zu 15 Jahre Haft. Staatsanwaltschaft und Nebenklage haben zudem Sicherungsverwahrung (eine Einweisung, Anm.) beantragt. Angeklagt sind unter anderem Fälle von sexuellem Missbrauch Schutzbefohlener und die Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger.

Der Angeklagte, der im roten Sakko vor Gericht erschienen war, nahm die Vorwürfe fast regungslos auf, schüttelte nur hin und wieder mit dem Kopf. Der Vater der sieben Kinder zu sein, gab er zu, einen Missbrauch allerdings nicht. Gutachten hatten nach Angaben des Landgerichts schon zu 99,99 Prozent die Vaterschaft des Angeklagten bei den sieben Kindern erwiesen. Das erste der insgesamt acht Kinder war kurz nach der Geburt gestorben.

Stieftochter gab ihm jahrelang Deckung
Zur Frage, wie der Missbrauch über so lange Zeit möglich war, sagte die Stieftochter: "Das ist für Außenstehende schwer zu verstehen. Das hat mit der Psyche und den Zwanghaftigkeiten zu tun gehabt." Nach Einschätzung des Opferhilfe-Vereins "Weißer Ring" ist der psychische Druck eines Täters auf Opfer in der Familie enorm.

Die Großfamilie des Angeklagten und seiner 52 Jahre alten Ehefrau lebte in einem Haus mitten in der 750-Einwohner-Gemeinde Fluterschen. Das Jugendamt vermutete schon früher, dass der 48-Jährige Vater der Kinder seiner Stieftochter sein könnte, doch die 28-Jährige habe dies früher stets abgestritten, hieß es bei der Behörde. Und: "Wir ahnten nichts von dem, was die Vorwürfe nun sagen", sagte Jugendamtsleiter Hermann-Josef Greb.

Ein Ermittlungsverfahren gegen den 48-Jährigen wegen sexueller und tätlicher Angriffe auf seine Kinder wurde 2002 eingestellt. Kinder und Mutter beriefen sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht. Und andere Beweise gab es laut Staatsanwaltschaft damals nicht.

Vorgehen des Jugendamtes wird geprüft
Wie Landrat Michael Lieber am Dienstag bekannt gab, werde der Kreis Altenkirchen ein Gutachten in Auftrag geben, um etwaige Fehler oder Versäumnisse bei der Behandlung des Falles durch das Jugendamt zu überprüfen. Der Stiefsohn des Beschuldigten hatte nämlich erfolglose Hilferufe an das Jugendamt beklagt. So habe er sich an die Behörden gewandt, als er nach einem Gewaltausbruch des Stiefvaters im Krankenhaus behandelt werden musste.

Der Koblenzer Staatsanwalt Thorsten Kahl konterte, es gebe weder gegen die Mutter der mutmaßlichen Opfer noch gegen das Jugendamt strafrechtlich relevante Vorwürfe.

Fünf Prozesstage anberaumt
Das Gericht hat vorerst bis Ende Februar fünf Verhandlungstermine angesetzt. Für die ersten drei Prozesstermine am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag sind die drei Opfer, die auch Nebenkläger sind, als Zeugen geladen. Die Stieftochter sagte, sie hoffe auf ein Geständnis des Angeklagten, "um uns diesen Weg auch etwas zu erleichtern".

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