Raub. Das ist kein Kavaliersdelikt. Das ist eine Tat, die vom Gesetz her besonders streng bestraft wird, über die ein Schöffengericht urteilt. Trotzdem vergeht keine Woche, in der nicht am Klagenfurter Landesgericht ein Räuber angeklagt wird – oft Jugendliche, die nicht zu verstehen scheinen, was sie da angestellt haben und wie viel Freiheitsstrafe (bis zu zehn Jahre!) ihnen dafür droht.
Diesmal ist es ein zerknirschter 15-Jähriger, der vor Richter Michael Schofnegger aufmarschieren muss. Der Kochlehrling hat sich in der Innenstadt auf ein Opfer gestürzt; dem jungen Mann einen Faustschlag ins Gesicht versetzt, und unter wüsten weiteren Drohungen versucht, diesem Geld wegzunehmen: ganze 3,50 Euro.
Genug, um sich in einem Lokal zumindest ein Getränk leisten zu können. Das wollte der Bursche – Halbwaise mit Migrationshintergrund – nämlich: mit den Freunden ausgehen, mit dabei sein, vielleicht ein Mädchen ansprechen. "Und ohne Geld geht das nicht." – Urteil: fünf Monate bedingt.
von Kerstin Wassermann, "Kärntner Krone"









Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.