Die geplante Initiative zu einer Änderung des Schadenersatzrechtes fuße auf einem falschen Verständnis der Judikatur, so Sprecher Gerald Bachinger. "Der Oberste Gerichtshof hat deutlich gemacht, dass aufgrund einer Fehldiagnose während der Schwangerschaft nicht das Kind selbst der Schaden ist. Es geht lediglich um den Ersatz von Unterhaltsaufwendungen."
Aus einer Fehleinschätzung und Hastigkeit heraus sorge nun ein formulierter Gesetzesentwurf voller Unklarheiten und Widersprüchlichkeiten unnötig für Aufregung. Die Thematik müsse "in einer fachlich tiefgehenden und moderierten Diskussion" beleuchtet werden, so Bachinger. Die ARGE Patientenanwälte fordere daher vom Gesetzgeber ein "Zurück an den Start!".
Kritik an "Haftungsprivileg"
Am derzeitigen Entwurf kritisieren die Patientenanwälte vor allem, dass de facto ein zivilrechtliches Haftungsprivileg für Ärzte in der Pränatalmedizin geschaffen wird. Es sei völlig unverständlich, dass eine spezielle Berufsgruppe im Gesundheitswesen nicht für Verstöße gegen ihre Sorgfaltspflichten, ja nicht einmal für vorsätzliches Vorgehen, einstehen solle.
Bachinger: "Die Schadenersatzpflicht für das eigene Tun hat auch eine präventive und verhaltenssteuernde Funktion und ist daher unumgänglich für die Behandlungsqualität." Eine Fehldiagnose sei zudem nicht nur ein Aufklärungsfehler, wie die Autoren des Entwurfes fälschlich annehmen, sondern ein klassischer Behandlungsfehler. "Dafür eine vollständige Haftungsbefreiung zu gewähren, läuft dem Rechtssystem zuwider", fügte er hinzu. Man befürchte bei der Möglichkeit Diagnosen zu verschweigen einen "Rückfall in tiefsten ärztlichen Paternalismus".
"aktion leben" für Haftungsbefreiung
Der Verein "aktion leben" will indessen den Vorschlag zur Änderung des Schadenersatzrechts mit einer Online-Werbekampagne unterstützen. Ziel der Internetseite sei es, so "aktion leben"-Präsidentin Gertraude Steindl, "all jene Kräfte zu bündeln, die mit der Schadenersatzregelung nicht einverstanden sind". Die Homepage solle so lange online blieben, bis die gesetzliche Änderung vollzogen ist.
"aktion leben" fordert seit Jahren die gesetzliche Klarstellung, "dass ein Kind niemals ein Schaden sein dürfe". Das derzeit geltende Gesetz diskriminiere laut Gertraude Steindl jene Eltern, die sich bewusst für die Geburt eines behinderten Kindes entschieden haben: "Nur das behindert geborene Kind, das von seinen Eltern so nicht angenommen worden wäre, wird als Schadenersatz gehandhabt. Nichts bekommen die Eltern, wenn sie vor der Geburt über die Behinderung Bescheid wussten." Für die "aktion leben"-Präsidentin ist das eine "ungerechte Ungleichbehandlung".
Steindl betonte, dass mit einer Gesetzesänderung keineswegs "Ärzte und Ärztinnen aus ihrer Haftung" entlassen würden. In den Erläuterungen des Gesetzesvorschlags werde dies "ausdrücklich festgehalten". Mediziner und Medizinerinnen, die grob fahrlässig handeln und dadurch das Kind im Mutterleib schädigen, würden weiterhin zu Schadenersatzzahlungen herangezogen werden können.
Begutachtungsfrist endet am 23. Februar
Bislang konnten Eltern, wenn ein Kind mit einer nicht eindeutig diagnostizierten Behinderung auf die Welt kam, hohe Schadensersatzforderungen gegen den behandelnden Arzt einbringen, selbst wenn dessen Verhalten nicht an der herbeigeführten Beeinträchtigung schuld war. Mit der Änderung des Gesetzes soll diese Möglichkeit wegfallen. Geändert wird das Schadenersatzrecht als Teil des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (Paragraf 1293 ABGB). Die Bestimmung würde für Kinder, die nach dem 31. Mai 2011 geboren werden, in Kraft treten. Die Begutachtungsfrist für den Gesetzesentwurf von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner endet am 23. Februar.









Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.