Der Angeklagte war bis zur Kündigung im April 2009 Vertragsarzt der GKK. Von April bis Dezember 2008 soll er die falschen Abrechnungen an die Kasse übermittelt haben. Während seine Kollegen im Durchschnitt rund 56.000 Euro erhalten hätten, ist es bei ihm laut Staatsanwalt das Fünffache, nämlich 251.000 Euro, gewesen. Daraufhin stellte die GKK neue Berechnungen an, legte die Schadenssumme von 448.000 Euro fest und verlangte das Geld zurück.
Laut GKK: 61 Stunden Arbeit pro Tag...
Laut Verteidiger Michael Krautzer sind die Honorarberechnungen der GKK nicht nachvollziehbar. "Hier hat man Einzelleistungen mit einer Mindestdauer versehen und aneinandergereiht. Für meinen Mandanten ist eine ärztliche Leistung aber eine Einheit und wurde als solche auch abgerechnet." Den Berechnungen der GKK nach hätte der Arzt an einem einzigen Tag 61 Stunden arbeiten müssen, um auf die angegebenen Honorarsummen zu kommen.
"Man wirft mir vor, dass ich viel arbeite"
Der Angeklagte erklärte vor dem Schöffensenat, dass er eben sehr viel arbeite. "Im Laufe der Zeit hat sich nicht nur die Anzahl der Patienten vermehrt, auch die einzelnen Patientenkontakte sind mehr geworden", meinte der Mediziner. Er arbeite von in der Früh bis 23 Uhr in der Nacht, mache nie Mittagspausen und sei für seine Patienten auch am Wochenende erreichbar. "Schlussendlich wirft man mir vor, dass ich viel arbeite", verteidigte sich der Kärntner.
Arzt über Vertrag: "Den liest ja niemand"
Welche Leistungen konkret abgerechnet werden dürfen, steht laut der Richterin Patrizia Weran im Vertrag. "Den liest ja niemand. Ich habe von Kollegen erfahren, was ich abrechnen darf und was nicht", erklärte der Angeklagte.
Einem Vergleich über 400.000 Euro mit der GKK habe der Arzt bereits zugestimmt. Für Weran klang dies wie ein Schuldeingeständnis. "Was hätte ich tun sollen? Ich hatte zu diesem Zeitpunkt 16 Angestellte, die GKK hielt die Zahlungen zurück, somit konnte ich auch meine Mitarbeiter nicht mehr bezahlen. Das Vertrauen der Patienten litt durch die mediale Berichterstattung ebenfalls, also stimmte ich eben zu", meinte dazu der Neurologe.
Die Verteidigung beantragte das Gutachten eines medizinischen Sachverständigen. Die Richterin stimmte zu und vertagte die Verhandlung.









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