09.06.2021 17:00

Impfen am Arbeitsplatz

Florian Horn: Impfpflicht „im Extremfall möglich!“

Ob im Schanigarten, bei Konzerten oder anderen Veranstaltungen: Überall gilt inzwischen die 3-G-Regel - sprich: man bekommt nur geimpft, genesen oder getestet Einlass. Aber was gilt inzwischen am Arbeitsplatz? Dürfen Arbeitgebende von ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen verlangen, dass sie sich impfen? Und droht bei Nicht-Einhalten vielleicht sogar die Kündigung? Gemeinsam mit Rechtsanwalt Florian Horn nimmt Moderatorin Raphaela Scharf die Rechtslage rund um das Thema „Impfung am Arbeitsplatz“ unter die Lupe.

Bei einigen Arbeitsplätzen kann es laut Florian Horn zu einer Impfpflicht kommen: Gerade, wenn enger Kontakt mit Kundinnen und Kunden besteht oder beispielsweise im medizinischen Bereich. Also immer dann „wenn es notwendig ist für die Ausübung der Tätigkeit“, so der Rechtsanwalt. Eine Kündigung wäre da „im Extremfall möglich“ um Kunden und Patienten zu schützen, meint er im krone.tv-Talk „Nachgefragt“.

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