Ob im Schanigarten, bei Konzerten oder anderen Veranstaltungen: Überall gilt inzwischen die 3-G-Regel - sprich: man bekommt nur geimpft, genesen oder getestet Einlass. Aber was gilt inzwischen am Arbeitsplatz? Dürfen Arbeitgebende von ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen verlangen, dass sie sich impfen? Und droht bei Nicht-Einhalten vielleicht sogar die Kündigung? Gemeinsam mit Rechtsanwalt Florian Horn nimmt Moderatorin Raphaela Scharf die Rechtslage rund um das Thema „Impfung am Arbeitsplatz“ unter die Lupe.
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.