Einsätze in Tirol

„Missgeschick“ war wohl nur für TikTok-Challenge

Tirol
21.05.2021 10:30

Was wie ein Missgeschick aussah, dürfte eine Inszenierung für eine TikTok-Challenge gewesen sein. Jedenfalls macht online ein Video jener 17-Jährigen die Runde, die am Muttertag in Strass im Tiroler Zillertal von der Feuerwehr aus einer Kinderschaukel befreit werden musste. In der Gemeinde Sistrans gab es kurz darauf einen ganz ähnlichen Fall.

„Wir sind am Abend des Muttertags mit acht Mann ausgerückt, um die 17-Jährige zu befreien“, erzählt Robert Galler von der Feuerwehr Strass der „Krone“. Dazu gab es den Einsatz der Rettung, die das Mädchen ins Krankenhaus Schwaz brachte. Und auch die Polizei musste ausrücken.

„Vorbilder“ im Netz
Inzwischen wurden die Florianijünger auf ein Video aufmerksam. Und für das gibt es zweifelhafte „Vorbilder“ im Netz – zum Beispiel aus England.

Apropos Vorbild: „Eingeklemmte Person“ lautete ebenfalls die Einsatzmeldung, die die Feuerwehr Sistrans am 13. Mai abends erreichte. Auch in Sistrans (Bezirk Innsbruck-Land) – und wie in Strass in unmittelbarer Nähe zum Feuerwehrhaus – war ein Mädchen in einer Schaukel eingeklemmt. Die Florianijünger mussten die Jugendliche mit dem Bolzenschneider befreien, ehe die Rettung sie zur weiteren Abklärung in die Klinik brachte.

Zitat Icon

Wir haben im Ausschuss beschlossen, den Einsatz zu verrechnen.

Robert Galler, Feuerwehr Strass im Zillertal

Die 17-Jährige aus Strass wird jetzt jedenfalls zur Kasse gebeten. „Wir haben im Ausschuss beschlossen, den Einsatz zu verrechnen“, sagt Robert Galler. Die Stunde schlägt mit 22 Euro pro Mann zu Buche.

Rechnung für kaputte Schaukel
Dazu kommt die kaputte Schaukel. „Die kostet rund 500 Euro, wir stellen sie natürlich in Rechnung“, betont der Strasser Bürgermeister Karl Eberharter. „Es kann sicher nicht sein, dass so etwas einreißt!“

Landesfeuerwehrkommandant Peter Hözl sind bisher keine weiteren Fälle bekannt, er will aber beobachten, wie sich „die Sache entwickelt“.

Laut Polizei ist es denkbar, dass solche Vorkommnisse an die Staatsanwaltschaft berichtet werden. Die muss dann entscheiden, ob es einen Anfangsverdacht wegen Sachbeschädigung gibt.

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