Urteil gegen Urologen

Wegen Kunstfehler impotent: 50.000 Euro für Opfer

Wien
11.05.2021 06:00

Jetzt liegt ein erstes Urteil des Obersten Gerichtshofes im Fall jenes Urologen vor, durch den laut Anklage fünf Männer nach einer Operation impotent geworden sein sollen. Einem der Opfer wurde vom Höchstgericht eine Entschädigung von 50.000 Euro zugesprochen. Der Eingriff wird klar als Kunstfehler bewertet.

Der 36-jährige Mann hatte immer wieder Schwierigkeiten beim Sex. Er war überzeugt, dass keine psychischen Probleme dafür verantwortlich waren, und wandte sich an den Urologen Dr. Ralf Herwig. Dieser empfahl eine Operation. Dabei sollte ein „venöses Leck“ im Penis beseitigt werden.

Vene irreversibel geschädigt
Die Operation (Kosten: 3500 Euro) würde schnell, unkompliziert und risikolos sein, versprach der Arzt. Doch am Ende stand eine dauerhafte Impotenz. Eine Vene war irreversibel geschädigt. Mit Opferanwalt Alfred Boran klagte der Patient den Arzt.

Der OGH stellt nun fest, dass der Eingriff nicht indiziert war und die Durchführung nicht den Regeln der ärztlichen Kunst entsprach. Der Mann wurde auch nicht ausreichend über die Risiken der OP aufgeklärt.

Herwig praktiziert in Dubai
Wie berichtet, blieb Dr. Herwig am Freitag dem Strafprozess fern. Hier wird ihm Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen und Betrug vorgeworfen. Wegen angeblicher Herzbeschwerden liegt er im Spital. Schwerwiegend können die Probleme aber kaum sein. Dr. Herwig, der von der Ärztekammer in Wien gesperrt ist, praktiziert in Dubai munter weiter. Am 29. Mai kann man im German Medical Center einen Ordinationstermin buchen. Dr. Herwig ist persönlich anwesend - verspricht der Mann im Vorzimmer.

Peter Grotter
Peter Grotter
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