Prozess in Wien

Geborgenheit in letzten Minuten war noch strafbar

Wien
29.04.2021 15:37

Es war eine schöne, berührende, menschliche Geste - dem sterbenden Freund die Hand zu halten. Doch genau diese Empathie brachte einen jungen Mann vor Gericht in Wien. Denn sie galt in diesem Fall als „Mitwirkung zum Selbstmord“. Eine Gesetzesbestimmung, die der Verfassungsgerichtshof mittlerweile aufgehoben hat.

Ab 2022 werden solche Prozesse Geschichte sein, derzeit wird um eine Neufassung des Paragrafen 78 gerungen. Dies interessierte den 19-jährigen Lebensmüden aber nicht. Er wollte gehen, unbedingt, und jetzt. Die Vorbereitungen dazu traf er bewusst. Nahm in der Nacht zuvor schon eine Menge Kokain, die laut Gerichtsmediziner Nikolaus Klupp „in der Konzentration auch schon tödlich sein kann.“ Besorgte sich fürs Sterben ausreichend Heroin, das er nie zuvor genommen hatte.

„Er war ein Mensch, der gut beeinflussen konnte“
Aber er wollte nicht allein „hinübergehen“. Und bat Mitbewohner der betreuten Wohngemeinschaft um Beistand. „Vielleicht hatte er nur einen schlechten Tag, und morgen scheint eh wieder die Sonne“, sinniert Richter Wolfgang Etl und fragt den angeklagten 25-Jährigen: „Haben Sie ihn nicht gefragt, warum er auf die Idee gekommen ist zu sterben?“ - „Er war ein Mensch, der gut beeinflussen konnte“, kam die Antwort. Und dass er sogar ein Testament am Handy hatte, das er dem Freund als Abschied übergab. Letztlich ist es genau diese Selbstbestimmung, auf der das VfGH-Erkenntnis beruht.

In den letzten Minuten aber, da war der Sterbende doch allein. Dessen Ringen um Atem, das Röcheln, war dem Angeklagten zu viel Realität. - Urteil: Acht Monate bedingt. Weil selbst der psychische Beistand zum Selbstmord - eben Hände halten - strafbar ist.

Gabriela Gödel
Gabriela Gödel
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