Im Minutentakt kommt der feine Sprühnebel von der Decke und wäscht so den Mehlstaub aus der Luft. In der Interspar-Bäckerei im Europark wurde nachgerüstet, um die Mitarbeiter zu schützen. Für Bäckereileiter Siegfried Köstenberger macht das die Arbeit angenehmer, doch nach 45 Dienstjahren hat seine Lunge einen bleibenden Schaden erlitten. Bäckerasthma ist die häufigste arbeitsbedingte Atemwegserkrankung und eine anerkannte Berufskrankheit. „Meine Lungenvolumen liegt nur noch bei 60 Prozent“, erklärt Köstenberger. Weil die Pensionsversicherungsanstalt das Gutachten des Lungenfacharztes aber nicht anerkennen wollte, musste er um seine Schwerarbeitspension vor Gericht streiten.
Unterstützung bekam der leidenschaftliche Bäcker von der Salzburger Arbeiterkammer. „Schwerarbeitsverfahren sind die aufwendigeren“, weiß der Experte für Sozialversicherungsfragen, Boris Levtchev. Denn Schwerarbeit definiert sich über unterschiedliche Faktoren. „Bei der Feststellung, ob es sich um Schwerarbeit handelt, wird nicht immer das gleiche Prozedere geübt. Die Entscheidung hängt oft vom Sachbearbeiter ab“, kritisiert der Experte das System.
Im diesem Fall konnte die Arbeiterkammer einen Erfolg verbuchen: Ein weiteres Gutachten, das der Richter in Auftrag gab, attestierte dem Bäcker eine Erwerbsunfähigkeit. Im September 2022 darf er mit 60 Jahren in Pension gehen. „Auch wenn der Job hart ist, fällt es mir trotzdem schwer, den für mich schönsten Handwerksberuf aufzugeben“, gibt sich der Bäckermeister wehmütig.
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