Ein wirksamer Hebel könnten verstärkte Tempokontrollen in der Nacht sein, heißt es aus dem Verkehrsministerium. Lärmarme Lastwägen dürfen, wie berichtet, mittels Ausnahmeregelung nachts fahren, wenn sie auf der Landstraße maximal 60, im Ort 50 km/h fahren. Fahrverbote auf den Landesstraßen der Kategorien L und B könnten nur die Landesbehörden erlassen, aber auch für diese sei eine Umsetzung „oft äußerst schwierig“. Über die Luft-Belastung gäbe es gesetzlich noch eher Chancen, hier die Lage zu entschärfen. Nachdem die meisten Lkw festgelegte Lärmgrenzen nämlich klar unterschreiten, sei das weniger erfolgversprechend.
Vielleicht bald mehr Möglichkeiten für Länder
Viele Maßnahmen und Förderungen gibt es für die Verlagerung des Holztransports auf Schiene. Das will man weiter ausbauen. Weitere rechtliche Möglichkeiten werden auf Ersuchen der Länder geprüft.
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