Gatter in Steeg

„Das Seuchengebiet besteht nach wie vor“

Tirol
29.03.2021 14:00

Laut Tirols LH-Stv. Josef Geisler (ÖVP) soll die Gatterjagd verboten werden. Doch es existiert - wie berichtet - noch ein Gatter in Steeg. Einzig Bundesminister Rudolf Anschober (Grüne) habe die Befugnis, den Abbau des Gatters anzuordnen. Doch das stehe nicht zur Debatte, da das Tbc-Seuchengebiet noch bestehe.

Das 28 Hektar große Gatter, in dem zwei kleine Tötungsgatter sind, wurde zur Rotwildreduktion errichtet und wird seit drei Jahren vom Land betrieben. Gerüchte, dass im Februar Tiere bei der Futterstelle erschossen werden sollen, wies das Land zurück. Es betonte zugleich, dass die geltende Rotwild-Tbc-Bekämpfungsplanverordnung §4 Abs.1 ein verpflichtendes Wildgatter vorsehe, dieses aber inaktiv sei. Und dass der Abbau des Gatters der Zustimmung des Gesundheitsministers Rudolf Anschober bedarf. Doch warum hält dieser nach wie vor am Gatter fest?

„Kein konkretes Wildgatter vorgesehen“
Andrea Zefferer, Pressereferentin im Gesundheitsministerium, nimmt zur Angelegenheit Stellung und widerspricht dabei dem Land Tirol: „Das Gatter ist seit 2016 nicht mehr in Verwendung. In der geltenden Verordnung zur Bekämpfung von Tbc ist allerdings kein konkretes Wildgatter vorgesehen. Die Errichtung des Gatters ist eine Maßnahme, um das Ziel der Seuchentilgung zu erreichen.“

Der Abbau des Gatters in Steeg könnte in der Tat von Anschober angeordnet werden. „Ist das Seuchengeschehen erloschen, wird der Abbau in mittelbarer Bundesverwaltung mit Zustimmung des Gesundheitsministeriums vom Land veranlasst. Doch das Seuchengebiet besteht nach wie vor“, klärt Zefferer auf. Die Reduktion der Fläche des Seuchengebietes werde je nach epidemiologischer Lage vorgenommen. In bestimmten Gebieten seien nach wie vor Tbc-Fälle beim Rotwild vorhanden, Einwanderung von Rotwild aus bekannten Tbc-Gebieten Bayerns finde hier ebenfalls nach wie vor statt.

Ministerium habe keine Versprechungen getätigt
Zum Versprechen von Tirols LH-Stv. Josef Geisler, Gatteraktionen in Zukunft zur Gänze verbieten zu wollen, betont Zefferer: „Derartige Versprechungen wurden auf Grund der Seuchenlage weder vom Gesundheitsministerium noch von der zuständigen Landesveterinärbehörde abgegeben.“

Und auch zur Gatterjagd in Kaisers im Februar 2020 bezieht die Pressereferentin eine klare Position: „Die Vorgangsweise der Behörde wurde von der Staatsanwaltschaft überprüft und für ordnungsgemäß befunden. Die Aktion war zur Sicherung der Gesundheit des dortigen Rinderbestandes und in der Folge der menschlichen Gesundheit erforderlich. Der Eindruck, der offensichtlich durch gezielt über soziale Netzwerke verbreitete blutige Fotos bewusst herbeigeführt wurde, deckt sich nicht mit den objektiven Erhebungsergebnissen.“

„Diese unangenehme Aufgabe gehört dazu“
Sind Tötungsaktionen in derartigen Gattern prinzipiell noch zeitgemäß? Kernaufgabe der Veterinärverwaltung sei laut Zefferer unter anderem die Gesunderhaltung der Haustierbestände und die Gewährleistung des Verbraucherschutzes – darunter befinde sich der Schutz vor Zoonosen, also Krankheiten wie Tbc, die vom Tier auf den Menschen übertragen werden.

„Und dazu zählt auch die unangenehme Aufgabe der Anordnung der Tötung von seuchenkranken Tieren. Mehr als 20 Prozent der anlässlich der angesprochenen Aktion getöteten Tiere erwiesen sich als nachweislich mit Tuberkulose infiziert“, verdeutlicht Zefferer.

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